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Mehr Kunstrasenplätze für den Fussball im Aargau :
Schwerpunktprogramm zur finanziellen Unterstützung lanciert

In enger Zusammenarbeit mit dem Aargauer Fussballverband (AFV) lanciert die Sektion Sport des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) ein Schwerpunktprogramm zur finanziellen Unterstützung von neuen Kunstrasenplätzen im Aargau. Solche bieten eine ganzjährige, wetterunabhängige Trainings- und Spielmöglichkeit und eine deutlich höhere Nutzungsdauer, was insbesondere für den Amateur- und Jugendfussball von grosser Bedeutung ist. Der Regierungsrat hat einen Verpflichtungskredit zu Lasten des Swisslos-Sportfonds im Umfang von 4,4 Millionen Franken gesprochen.

Fussballplatz
Fussballplatz Muri aus der Vogelperspektive, © Kanton Aargau

In Zusammenarbeit mit dem Aargauer Fussballverband (AFV) wird die Sektion Sport ein Programm für die Schwerpunktfinanzierung von Kunstrasenplätzen umsetzen. Im Rahmen des Programms sollen Kunstrasenprojekte, welche bis Ende 2027 eine Baubewilligung erhalten, mit einem Beitragssatz von 25 Prozent unterstützt werden. Der Regierungsrat hat zu diesem Zweck einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 4,4 Millionen Franken aus dem Swisslos-Sportfonds bewilligt, was eine pragmatische und effiziente Umsetzung des Programms ermöglicht. Ziel ist, dass während der Dauer des Schwerpunktprogramms von 2024–2027 jährlich zwei bis drei Projekte die Baubewilligung zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes erlangen. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können insgesamt bis zu elf neue Kunstrasenplätze unterstützt werden. Der ausbezahlbare Maximalbeitrag pro Platz wird 400'000 Franken betragen, was einer Verdoppelung des aktuellen Maximalbeitrags an lokale Sportanlagen entspricht. Die Realisierung bzw. Abrechnung der Vorhaben erfolgt voraussichtlich in den Jahren 2025–2029.

Das ist eine sensationelle Aktion des Kantons Aargau! Dieses Projekt soll einen Schub auslösen zur Errichtung von neuen Kunstrasen-Plätzen in unserem Kanton, denn wir brauchen sie dringend. Was für ein tolles Weihnachtsgeschenk für unsere Vereine und vor allem die über 1000 Kinder auf den Wartelisten im AFV-Gebiet!"

© AFV
Luigi Ponte Präsident Aargauer Fussballverband (AFV)

Unterstützung für elf neue Kunstrasenplätze

Gemeinden, die einen neuen Kunstrasenplatz erstellen oder einen bisherigen Naturrasenplatz umwandeln wollen, müssen folgende Bedingungen erfüllen, um für eine Berücksichtigung durch das Schwerpunktprogramm in Frage zu kommen:

  • Sie legen der Sektion Sport bis spätestens am 30. August 2024 eine kommunale Absichtserklärung vor, dass bis Ende 2029 ein Fussball-Kunstrasenplatz umgesetzt werden soll.
  • Es wird ein Fussball-Wettspielfeld errichtet, das speziell für 11er-Fussball konzipiert ist. Die Nettogrösse des Felds muss mindestens 100 x 64 Meter betragen.
  • Es muss eine hohe Auslastung für die Anlage nachgewiesen werden. Dies kann beispielsweise anhand eines realistischen Belegungsplans erfolgen.
  • Der ausgewählte Kunstrasen muss hohen ökologischen Standards entsprechen. Dabei muss es sich entweder um einen unverfüllten Kunstrasen oder einen Kunstrasen, der mit natürlichen Materialien wie beispielsweise Kork verfüllt ist, handeln.

Auf Basis der Absichtserklärung der Gemeinde erteilt die Sektion Sport im Herbst 2024 eine Zusicherung, dass das eingereichte Projekt im Rahmen des Schwerpunktprogramms berücksichtigt werden kann. Für die endgültige Beitragszusicherung muss die Standortgemeinde in der Folge alle erforderlichen Unterlagen inkl. genehmigtem Projektplan des AFV bis spätestens Ende 2027 über das Online-Gesuchportal des Swisslos-Sportfonds Aargau einreichen. Informationen zum Gesuchprozess und den erforderlichen Unterlagen sind auf der kantonalen Webseite unter www.ag.ch/sport aufgeschaltet.

Fussball für mehr Kinder dank ganzjähriger Nutzungsmöglichkeit

Fussball und die Mitgliedschaft in Fussballvereinen spielen eine bedeutende Rolle bei der Förderung der Gesundheit, der sozialen Zugehörigkeit und der Integration. Kinder, die regelmässig Sport treiben, fördern nicht nur ihre körperliche Fitness, sondern lernen auch wichtige Werte wie Teamwork, Disziplin und Fairplay. Im Kanton Aargau stehen zurzeit jedoch rund 1'000 Kinder auf den Wartelisten der Fussballclubs. Diese Situation ist grösstenteils auf die begrenzte Nutzbarkeit von Naturrasen-plätzen bei feuchter und kalter Witterung sowie die dadurch erforderlichen Regenerationsphasen zurückzuführen. Kunstrasenplätze hingegen ermöglichen eine ganzjährige, wetterunabhängige Nutzung. Dies führt zu einer Auslastung, die zwei- bis dreimal so hoch ist wie jene eines Naturrasens. Die Erstellung von zusätzlichen Kunstrasenplätzen trägt somit wesentlich zur Entlastung von Hallenkapazitäten bei. Angesichts des wachsenden Interesses an sportlichen Aktivitäten und der steigenden Bevölkerungszahl im Kanton Aargau ist Ausbau der Infrastrukturen für sportliche Betätigungen im Kanton Aargau angezeigt. Während beispielsweise im Kanton Zürich 145 solcher Plätze zur Verfügung stehen, können im Aargau derzeit lediglich 15 Kunstrasenplätze genutzt werden.

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