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Listenverbindungen der Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023

Für die Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 sind vier Listenverbindungen und sieben Unterlistenverbindungen vereinbart worden.

Die Frist für die Anmeldung von Listenverbindungen bei der Staatskanzlei ist am Montag, 14. August 2023 um 12.00 Uhr abgelaufen. Listenverbindungen dienen bei den Nationalratswahlen dem Zweck, die Chancen der teilnehmenden Parteien und Gruppierungen auf einen Sitzgewinn zu erhöhen. Aus Sicht der Stimmberechtigten führen Listenverbindungen dazu, dass Reststimmen besser verwertet werden.

Innerhalb von Listenverbindungen gibt es zusätzlich sogenannte Unterlistenverbindungen. Wenn eine Partei oder Gruppierung mehrere Listen einreicht, welche sich beispielsweise durch einen Zusatz zur Kennzeichnung des Alters, des Geschlechts, des Flügels einer Gruppierung oder der Region unterscheiden, sind diese miteinander unterverbunden.

Folgende Listenverbindungen wurden bei der Staatskanzlei angemeldet:

Listengruppe 1

  • SVP: Listen 01a und 01b (Unterlistenverbindung)
  • FDP: Listen 03a bis 03f (Unterlistenverbindung)
  • 08 EDU

Listengruppe 2

  • SP: Listen 02a bis 02g (Unterlistenverbindung)
  • GRÜNE: Listen 05a bis 05c (Unterlistenverbindung)
  • GLP: Listen 06a bis 06h (Unterlistenverbindung) 

Listengruppe 3

  • DieMitte: Listen 04a bis 04j (Unterlistenverbindung)
  • eng./EVP: Listen 07a bis 07h (Unterlistenverbindung)

Listengruppe 4

  • 10 LOVB
  • 13 MuPa
  • 14 rechts.
  • 15 SLÉP

Die Listen 09 PPAG, 11 MASSVOLL und 12 pda-ag gehen keine Listenverbindung ein.

Ablauf der Bereinigungsfrist

Ebenfalls bis am Montag, 14. August 2023 um 12.00 Uhr hatten die Parteien und Gruppierungen Zeit, ihre Wahlvorschläge zu bereinigen. Es kommt zu keinen wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Listen und Kandidierenden. Vereinzelt wurden Tippfehler oder Berufsbezeichnungen korrigiert. Eine aktualisierte Übersicht über die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten kann unter www.ag.ch/nrw2023 abgerufen werden. Die definitive Fassung der Listen wird am Freitag, 18. August 2023 im Amtsblatt publiziert.

  • Staatskanzlei