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Limmatsteg Chlosterschür zwischen Neuenhof und Würenlos: Anhörung für den Verpflichtungskredit vom 19. Januar bis 19. April 2024 :
Der Regierungsrat hat den Bericht zum Verpflichtungskredit für den Bau des Limmatstegs Chlosterschür freigegeben

Im Gebiet der Landschaftsspange Sulperg-Rüsler ist ein Limmatübergang für den Velo- und Fussverkehr zwischen Neuenhof und Würenlos vorgesehen. 2020 hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) einen Projektwettbewerb für den Limmatsteg Chlosterschür durchgeführt. Nun hat der Regierungsrat den Bericht zum Verpflichtungskredit freigegeben. Die öffentliche Anhörung dauert bis zum 19. April 2024. Die Arbeiten für den Bau des Limmatstegs Chlosterschür starten frühestens im September 2025.

Im Gebiet der Landschaftsspange Sulperg-Rüsler ist für den Velo- und Fussverkehr ein Übergang über die Limmat zwischen Neuenhof und Würenlos vorgesehen. Mit dem Limmatsteg Chlosterschür wird die Fussgänger- und Velorouten-Verbindung zwischen der Bahnunterführung in Neuenhof und dem Gartenparkplatz im Gebiet Chlosterschür in Würenlos erstellt. 2020 hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) dafür einen Projektwettbewerb durchgeführt. Der Grosse Rat hat im Mai 2021 mit der Anpassung des Richtplans die örtliche Festlegung für den Velosteg Sulperg-Rüsler über die Limmat als Ergänzung des kantonalen Radroutennetzes gemäss Richtplankapitel M 4.1 beschlossen.

Bauprojekt berücksichtigt die Herausforderungen der Landschaft

Der Limmatsteg soll in einem ruhigen Naturraum der Limmat mit einer reichen Fauna und Flora liegen, der Teil des Auenschutzparks des Kantons Aargau ist. Der Boden im Flussbett wurde in den 60er- und 70er-Jahren kontaminiert. Diese Aspekte wie auch die Asymmetrie der Ufer wurden bei der Entwicklung des Tragwerkskonzepts für den Limmatsteg berücksichtigt. So resultierte ein Bauwerk mit einer grossen Spannweite (123 Meter lang). Das Bauprojekt ist optimal in die Landschaft eingegliedert und das Risiko einer möglichen Umweltverschmutzung wurde minimiert.

Termine und Kosten

Die öffentliche Anhörung dauert vom 19. Januar bis zum 19. April 2024. Anschliessend erfolgen die Botschaft an den Grossen Rat, die öffentliche Auflage des Bauprojekts und voraussichtlich im Herbst 2024 der Kreditbeschluss durch den Grossen Rat. Geplanter Baubeginn ist im September 2025.

Der Verpflichtungskredit für den Bau des Limmatstegs beträgt 9,47 Millionen Franken zulasten der Spezialfinanzierung Strassenrechnung. Dem Bund wurde das Projekt im Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation, zur Mitfinanzierung beantragt. Voraussetzung für die Mitfinanzierung durch den Bund ist ein Baubeginn vor dem 31. Dezember 2025.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat