Hinweis:Bei den RAV gemeldete offene Stellen
Eine Stelle gilt als offen, wenn der Arbeitgeber vorhat, einen Arbeitsplatz (neu geschaffen, unbesetzt oder in Kürze vakant) sofort oder in naher Zukunft neu zu besetzen und wenn dafür bereits entsprechende Massnahmen zur Rekrutierung von Kandidatinnen und Kandidaten ausserhalb des Unternehmens ergriffen wurden oder solche in Vorbereitung sind. Auf den 1. Juli 2018 wurde die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8 Prozent eingeführt. Seit dem 1. Januar 2020 gilt ein Schwellenwert von 5 Prozent. Die Liste der meldepflichtigen Berufe ändert sich ab 2020 jährlich. Die gemeldeten offenen Stellen decken nur einen Teil aller offenen Stellen ab.