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Konkurrenzfähiges Lohnsystem für Aargauer Lehrpersonen :
Umsetzung auf 1. Januar 2022 geplant

Der Regierungsrat plant die Einführung eines neuen Lohnsystems für alle Lehrpersonen sowie für die Schulleitungen der Volksschule im Aargau. Dieses soll die Wettbewerbsfähigkeit der Löhne sichern sowie nachvollziehbar und diskriminierungsfrei sein. Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens erhalten interessierte Kreise die Möglichkeit, sich bis zum 30. April 2020 zur Ausgestaltung des neuen Lohnsystems zu äussern.

Das aktuelle Lohnsystem der Lehrpersonen stammt aus dem Jahr 2005 und wurde letztmals im Jahr 2011 revidiert, um die Löhne der Aargauer Lehrpersonen wettbewerbsfähiger zu gestalten. Inzwischen wurde das bisher angewandte Lohnsystem (Vektorenmodell) durch Gerichtsentscheide kritisch beurteilt, da eine durch das System bedingte fortgesetzte Benachteiligung typischer Frauenberufe nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem haben die finanziellen Rahmenbedingungen der letzten Jahre mit Sparmassnahmen und Lohnnullrunden dazu geführt, dass die Löhne der Lehrpersonen im Vergleich mit den umliegenden Kantonen zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit verloren haben. Der Regierungsrat hat deshalb das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) beauftragt, eine neue Funktionsbewertung und ein neues Lohnsystem für die Lehrpersonen aller Schulstufen sowie die Schulleitungen der Volksschule zu erarbeiten. Ziel ist ein Lohnsystem, das im interkantonalen Vergleich wieder konkurrenzfähige Löhne ermöglicht sowie nachvollziehbar und nicht diskriminierend ist.

Erfahrungsstufen statt Lebensalter

Das neue Lohnsystem basiert auf einer Funktionsbewertung, die zusammen mit Experten entwickelt wurde. Zur Erhebung der jeweiligen Anforderungen und Belastungen wurden Lehrerinnen und Lehrer aller Funktionen sowie Schulleitungen befragt. Daraus ergaben sich verschiedene Anforderungsniveaus, die einer Lohnstufe zugeordnet werden können.

Der Normverlauf der Löhne folgt im neuen System nicht wie bisher dem Lebensalter, sondern entlang von 28 Erfahrungsstufen. Der Lohn von jüngeren Lehrpersonen und Schulleitenden steigt stärker an und flacht dann mit zunehmenden Erfahrungsjahren ab. Insgesamt steigt der Lohn über das ganze Berufsleben um rund 55 Prozent an. Relevant für die Einstufung beim Eintritt in den Schuldienst respektive beim Antritt einer bestimmten Funktion ist die Erfahrung, die in einer bisherigen Funktion im Schuldienst oder in einem anderen beruflichen oder privaten Umfeld angeeignet worden ist.

Finanzielle Auswirkungen

Die Einführung des neuen Lohnsystems wird bei Kanton und Gemeinden einen Mehraufwand von insgesamt jährlich 69 Millionen Franken (inklusive Arbeitgeberbeiträge) verursachen (Kanton: 50,3 Millionen Franken; Gemeinden 18,7 Millionen Franken). Diese zusätzlichen Kosten kommen im Wesentlichen durch die Ausrichtung der künftigen Lohnskala auf den Markt sowie durch den künftig steileren Verlauf der Lohnkurve zustande.

Konkurrenzfähiges und zeitgemässes Lohnsystem

Die Schweiz und somit auch der Kanton Aargau entwickeln sich zunehmend zu einer Wissensgesellschaft. Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der Wissensgesellschaft sind motivierte und qualifizierte Lehrpersonen und Schulleitungen. Ein konkurrenzfähiges und zeitgemässes Lohnsystem trägt dazu bei, dass das Aargauer Bildungswesen auch in Zeiten des Fachkräfte- und Lehrpersonenmangels engagierte und motivierte junge Berufsleute gewinnen kann.

Inkraftsetzung per 1. Januar 2022 geplant

Gemäss § 39 Abs. 1 und § 40 Abs. 2 Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) ist eine Anhörung bei den betroffenen Personalgruppen durchzuführen. Aufgrund der grossen Anzahl der Personen, welche vom neuen Lohnsystem betroffen sind, und den finanziellen Auswirkungen für Kanton und Gemeinden wird die Anhörung ausgeweitet auf weitere Akteure aus dem schulischen Umfeld sowie Parteien und Gemeinden. Die Anhörungsfrist dauert bis zum 30. April 2020.

Voraussichtlich im 4. Quartal 2020 wird der Grosse Rat über die Anpassung des Lohndekrets Lehrpersonen (LDLP) entscheiden. Die Einführung des neuen Lohnsystems soll per 1. Januar 2022 erfolgen.

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Die Anhörungsunterlagen sind abrufbar unter: Konkurrenzfähiges Lohnsystem für Aargauer Lehrpersonen

  • Departement Bildung, Kultur und Sport
  • Regierungsrat