Knapp 100 Millionen Franken werden 2025 über den Finanzausgleich umverteilt
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Die Finanzausgleichszahlungen für das Jahr 2025 sind berechnet
Das Gesamtsystem des Aargauer Finanzausgleichs erweist sich weiterhin als stabil. Gegenüber dem Vorjahr steigt das Gesamtvolumen des Ausgleichs leicht an. Gegen 50 Gemeinden erhalten mehr als 250 Franken pro Kopf an Finanzausgleichsbeiträgen, 25 Gemeinden müssen mehr als 250 Franken pro Kopf einzahlen.
Im Jahr 2025 erhalten 133 Gemeinden Finanzausgleichsbeiträge im Umfang von 97 Millionen Franken. Die Beitragszahlungen werden zu knapp 30 Prozent über den Kanton finanziert und zu etwas mehr als 70 Prozent über die 64 Zahlergemeinden. Letztere leisten zusammen Abgaben in der Höhe von 69 Millionen Franken.
Vom Finanzierungsanteil, den die Gemeinden zu tragen haben, leisten die beiden Städte Baden und Aarau zusammen fast 30 Prozent. 80 Prozent der Zahlungen werden von insgesamt 21 Gemeinden finanziert. Auf der Empfängerseite sind es 47 Gemeinden, die zusammen 80 Prozent der Beiträge erhalten. Diese Zahlen zeigen, dass es auch eine grosse Gruppe von Gemeinden gibt, für welche die Finanzausgleichszahlungen nur von untergeordneter Bedeutung sind. Andere Gemeinden jedoch sind sehr stark auf diese Zahlungen angewiesen.
Werden die absoluten Zahlen ins Auge gefasst, so leistet die Stadt Baden mit fast 12 Millionen Franken die höchste Abgabe, während Reinach mit etwas über 5 Millionen Franken den höchsten Beitrag erhält. Werden hingegen die Pro-Kopf-Werte betrachtet, sind die Spitzenreiter Geltwil als Geber- beziehungsweise Oberhof als Empfängergemeinde.
Geringe Veränderungen gegenüber dem Vorjahr
Nachdem das Gesamtvolumen der Ausgleichszahlungen während zweier Jahre leicht rückläufig war, zeigt sich nun wieder ein Anstieg um zwei Millionen Franken. Die Anzahl der Zahler und der Empfänger hat sich um je eine Gemeinde verändert – die Gebergemeinden waren rückläufig, die Anzahl Empfängergemeinden sind um eine angestiegen.
Beim Blick auf die einzelnen Gemeinden zeigt sich, dass sich der Ein- oder Auszahlungsbetrag bei 105 Gemeinden (Vorjahr: 95 Gemeinden) um weniger als 20 Franken pro Kopf verändert. Bei 60 Gemeinden (Vorjahr: 75 Gemeinden) liegt die Veränderung zwischen 20 und 50 Franken pro Kopf. Nur bei 32 Gemeinden (Vorjahr: 27 Gemeinden) übersteigt der Wert 50 Franken. Meist sind relativ ausgeprägte Mehr- oder Mindereinnahmen bei den Steuern dafür verantwortlich, wenn es bei einer Gemeinde zu grösseren Veränderungen bei den Finanzausgleichszahlungen kommt.
Ausgleichsinstrumente
Der Finanzausgleich setzt sich aus dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich zusammen. Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten Beiträge aus dem Steuerkraftausgleich (erste Stufe des Ressourcenausgleichs), Gemeinden mit überdurchschnittlicher Finanzkraft leisten Abgaben. Gemeinden, die trotz dieser Ausgleichszahlungen eine minimale Ressourcenstärke (84 Prozent des kantonalen Mittelwerts) nicht erreichen, erhalten zusätzlich Mindestausstattungsbeiträge (zweite Stufe des Ressourcenausgleichs).
Aus dem Lastenausgleich erhalten jene Gemeinden Beiträge, die in den Bereichen Bildung und Soziales sowie aufgrund räumlich-struktureller Gegebenheiten überdurchschnittliche Lasten zu tragen haben. Unterdurchschnittlich belastete Gemeinden wiederum leisten Abgaben.
Das weitaus wichtigste Ausgleichsinstrument ist der Ressourcenausgleich mit einem Volumen von 75 Millionen Franken (davon 12 Millionen Mindestausstattungsbeiträge), gefolgt vom Soziallastenausgleich (20,5 Millionen), dem räumlich-strukturellen Lastenausgleich (16 Millionen) und dem Bildungslastenausgleich (8 Millionen).
Werden die aufgeführten Beträge addiert, so resultiert eine Summe von gegen 120 Millionen Franken. Das ist mehr als die effektiv ausbezahlten Beiträge von insgesamt 97 Millionen Franken. Der Grund dafür ist, dass manche Gemeinden aus einem Ausgleichsgefäss Beiträge erhalten, in ein anderes Gefäss aber einzahlen.