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Klare Position zum Flugbetrieb :
Regierung nimmt Stellung zum gekröpften Nordanflug sowie zum künftigen Flugbetrieb

Das öffentlich aufgelegte Gesuch für die Einführung des gekröpften Nordanflugs entspricht nicht den strategischen Grundsätzen des Regierungsrats zum Flughafen Zürich. Der Regierungsrat lehnt das Gesuch deshalb ab. Gleichzeitig hat er darüber informiert, welche der vorgestellten Varianten eines künftigen Flugbetriebs auf dem Flughafen Zürich aus seiner Sicht in der Planung weiterverfolgt werden sollen.

Gekröpfter Nordanflug

Das Gesuch des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) für die Einführung des gekröpften Nordanflugs auf Sicht ist vom 9. Mai bis 7. Juni 2007 öffentlich aufgelegen. Jetzt hat der Regierungsrat zum viel diskutierten Anflugverfahren Stellung genommen.

Aus Aargauer Sicht würde sich das neue Anflugverfahren negativ auf den Flugbetrieb sowie die Kapazität des Flughafens Zürich auswirken. Hinsichtlich der Sicherheit beurteilt die Regierung den gekröpften Nordanflug auf Sicht als Schritt in die falsche Richtung; er wäre dem heute benutzten instrumentengeführten Präzisionsanflug auf Piste 34 deutlich unterlegen. Ausserdem würde das neue Anflugverfahren die Anzahl der lärmbetroffenen Personen nicht reduzieren. Vielmehr sieht das Gesuch vor, die landenden Flugzeuge auf einer Flughöhe von rund 1'000 m über der dicht besiedelten Region Baden-Wettingen-Brugg aufzulinieren und dies bereits frühmorgens ab 05.45 Uhr. Der Regierungsrat vertritt darüber hinaus die Meinung, dass das neue Anflugverfahren nicht betriebsnotwendig ist und aus rechtlichen Gründen nicht eingeführt werden darf, bevor die raumplanerische Abstimmung im Sachplan vorgenommen wurde.

Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)

Ebenfalls Stellung genommen hat die Aargauer Regierung zur Planung des mittel- und langfristigen Betriebs auf dem Flughafen Zürich, welche im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) stattfindet. Insgesamt hat das BAZL in seinem Bericht vom vergangenen Dezember 19 Betriebsvarianten zum künftigen Flugbetrieb vorgestellt. Der Regierungsrat hat diese im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf den Aargau und dessen Bevölkerung intensiv geprüft und an zwei "Flughafenpanels" mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Gemeinden und Regionen diskutiert.

Die 19 zur Diskussion gestellten Betriebsvarianten basieren auf drei unterschiedlichen Pistensystemen: Ohne Pistenverlängerungen, mit Pistenverlängerungen oder mit einem Parallelpistensystem. Der Regierungsrat unterstützt eine nachfrageorientierte Entwicklung des Flughafens, wobei im Rahmen von Nachhaltigkeitsüberlegungen Ausnahmen denkbar sind. Er erachtet es daher aus heutiger Sicht als zweckmässig, die Option Parallelpiste im SIL-Prozess offen zu halten und nach Vorliegen ergänzender Informationen einen Grundsatzentscheid zu fällen.

Unterstützt werden insbesondere diejenigen Flugbetriebsvarianten, welche die sichersten Anflugverfahren verwenden, die Anzahl der Lärmbetroffenen optimieren, eine mit der heutigen Situation vergleichbare Lärmbelastung im Aargau aufweisen und eine möglichst faire Verteilung der Flugbewegungen sicherstellen. Um auch innerhalb des Kantons eine faire Verteilung insbesondere der Starts Richtung Westen zu erreichen, stimmt der Regierungsrat der Einführung neuer Abflugrouten über dem Aargau (Surbtal, Knonaueramt/Sins) zu. Dies allerdings unter der Bedingung, dass auf den gekröpften Nordanflug verzichtet und die Mutschellenroute entlastet wird. Im Weiteren geht der Regierungsrat bei seiner Variantenauswahl kurz- bis mittelfristig von der Gültigkeit der deutschen Verordnung (DVO) aus. 12 der 19 Betriebsvarianten sind aus seiner Sicht wegen mangelhafter Kriterienerfüllung nicht weiterzuverfolgen, darunter auch die Variante mit dem gekröpften Nordanflug.

Im zweiten SIL-Koordinationsgespräch, das am 6. Juli 2007 stattfindet, wird der Regierungsrat für den kurz- bis mittelfristigen Betrieb die Fortführung des heute geflogenen Betriebs gemäss vorläufigem Betriebsreglement (vBR) mit Optimierungen vertreten. Für den mittel- bis langfristigen Betrieb stellt er drei weitere Varianten zur Diskussion. Im Weiteren wird der Regierungsrat zahlreiche Optimierungsvorschläge einbringen wie veränderte Routenbelegungen und Ansätze zur Vermeidung von Lärmgrenzwertüberschreitungen im Kanton Aargau.

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