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Kantonsspital Aarau stellt Finanzhilfegesuch in der Höhe von 240 Millionen Franken

Der Verwaltungsrat der Kantonsspital Aarau AG hat aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nach Aufforderung seiner Revisionsstelle eine Beurteilung der Werthaltigkeit (Impairment-Test) des Kantonsspitals Aarau (KSA) vorgenommen. Das Ergebnis zeigt, dass eine Wertberichtigung der Aktiven in der Höhe von 240 Millionen Franken notwendig ist. Das KSA kann diese Wertminderung mit dem vorhandenen Eigenkapital nicht decken und hat deshalb heute Freitag, 18. November 2022, ein Finanzhilfegesuch an den Regierungsrat gestellt. Der Regierungsrat wird das Finanzhilfegesuch prüfen und je nach Sanierungskonzept voraussichtlich im ersten Quartal 2023 eine Kreditvorlage an den Grossen Rat erstellen. Gleichzeitig wird der Regierungsrat weitere Themen wie die künftige strategische Ausrichtung des KSA, mögliche Sanierungsmassnahmen oder die personelle Zusammensetzung des Verwaltungsrats angehen. Die nötige Wertkorrektur des KSA wird sich beim Kanton auf das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 auswirken.

Das KSA überprüft jährlich zusammen mit der Revisionsgesellschaft die Bilanzwerte des Unternehmens. Wegen der aktuell hohen Investitionskosten, der Verschlechterung der Rahmenbedingungen (hohe Teuerung, Fachkräftemangel, Folgen der Pandemie) und dem anhaltend unbefriedigenden Geschäftsverlauf ist die künftige Werthaltigkeit der Vermögenswerte des KSA nicht mehr vollumfänglich gegeben. Deshalb ist eine Wertberichtung in der Grössenordnung von 240 Millionen Franken erforderlich.

Das Aktienkapital des KSA beträgt 250 Millionen Franken. Eine Wertkorrektur in der Rechnung des KSA würde je nach Höhe einen vollständigen Kapitalverlust oder eine Überschuldung nach Art. 725 OR auslösen. Eine Bilanzsanierung des KSA ist damit unausweichlich. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsrat des KSA beschlossen, beim Eigentümer Kanton Aargau ein Gesuch um Finanzhilfe zu stellen.

Regierungsrat wird Finanzhilfegesuch und Kreditantrag an Grossen Rat prüfen

Der Regierungsrat ist sich der schwierigen wirtschaftlichen Lage des KSA bewusst. Er hat sich im Rahmen der viermal jährlich stattfindenden Eigentümergespräche sowie der ebenfalls viermal jährlich stattfindenden Monitoringgespräche zum Neubau laufend über die Situation des KSA informieren lassen und seine Ansprüche formuliert. Die vom KSA angekündigte notwendige Wertkorrektur fällt angesichts der stark veränderten Rahmenbedingungen entsprechend hoch aus.

Der Regierungsrat hat den regelmässig überarbeiteten Businessplan des KSA zwar stets als sehr ambitioniert und teils optimistisch beurteilt, aufgrund der Einschätzung des Verwaltungsrats und eines externen Gutachtens aber unter den damaligen Rahmenbedingungen als realisierbar erachtet. Die Beurteilung des Businessplans des KSA durch ein externes Gutachten von 2019 hatte die finanzielle Tragbarkeit des Neubauvorhabens bestätigt. Der seither anhaltend schlechte Geschäftsgang und die aktuell sehr widrigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere auch die erhebliche Bauteuerung, haben nun aber das KSA in eine bilanzielle Schieflage gebracht.

Der Kanton steht in der Pflicht, die gesundheitliche Grundversorgung sicherzustellen. Der Regierungsrat wird das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) in Zusammenarbeit mit dem Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) beauftragen, mögliche Varianten zur Bilanzsanierung des KSA auszuarbeiten. Der Regierungsrat wird sich voraussichtlich noch in diesem Jahr mit dem Geschäft befassen und das Vorgehen beraten.

Der Entscheid über die Finanzhilfe an das KSA liegt letztlich in der Kompetenz des Grossen Rats. Der Regierungsrat wird eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat erstellen und dazu im Frühjahr 2023 voraussichtlich eine Anhörung durchführen. Mit einem Entscheid des Grossen Rats ist voraussichtlich im Sommer 2023 zu rechnen. Gegen einen solchen Entscheid des Grossen Rats könnte ein Referendum ergriffen werden.

Der Regierungsrat wird die künftige strategische Ausrichtung des KSA als bedeutendes Zentrumsspital prüfen und sich auch mit weiteren Themen wie möglichen Sanierungsmassnahmen oder der personellen Zusammensetzung des Verwaltungsrats auseinandersetzen. Falls nötig wird der Regierungsrat weitere Massnahmen prüfen.

Auswirkungen auf Finanzhaushalt des Kantons

Auch wenn die Finanzhilfe an das KSA erst nach der Bewilligung durch den Grossen Rat oder allenfalls durch das Aargauer Stimmvolk ausbezahlt werden kann, fällt die finanzielle Belastung beim Kanton aufgrund der in der Kantonsrechnung nötigen Wertkorrektur respektive Rückstellung im Rechnungsjahr 2022 an.

Das laufende Rechnungsjahr 2022 des Kantons entwickelt sich trotz der schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen sehr erfreulich. Dank der maximal möglichen Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank für ihr Geschäftsjahr 2021 mit bereits erfolgter Auszahlung im Jahre 2022, den über den Erwartungen liegenden Steuereinahmen sowie weiteren Budgetverbesserungen darf auch für 2022 mit einem guten Rechnungsabschluss gerechnet werden. Dies ist umso wichtiger, als damit die ausserordentliche Wertkorrektur des KSA finanziell abgefedert und voraussichtlich weitgehend aufgefangen werden kann. Eine genaue Aussage dazu ist jedoch erst mit dem Jahresergebnis im März 2023 möglich.

Am nächsten Dienstag, 22. November 2022, wird der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2023–2026 mit dem Budget 2023 im Grossen Rat beraten. Durch das Finanzhilfegesuch des KSA an den Regierungsrat ändert sich an der Ausgangslage und am Inhalt des AFP und des Budgets 2023 nichts. Die finanzielle Belastung des Kantons aufgrund der nötigen Sanierung des KSA fällt in der Jahresrechnung 2022 an. Das Budget 2023 und der AFP sind davon nicht direkt betroffen. Die Auseinandersetzung des Grossen Rats mit der Sanierung des KSA wird einerseits mit dem Jahresbericht mit Jahresrechnung 2022 im Frühjahr 2023 und andererseits mit der separaten Botschaft zur bilanziellen Sanierung des KSA ebenfalls im Jahr 2023 erfolgen.

Gesundheitsversorgung sichergestellt

Der Betrieb des KSA läuft für das Personal, die Lieferanten sowie die Patientinnen und Patienten unverändert weiter. Die Liquidität des KSA ist jederzeit sichergestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantonsspitals Aarau sorgen weiterhin für eine kompetente und hochstehende Behandlung und Betreuung der Patientinnen und Patienten. Der Regierungsrat dankt dem KSA-Personal für den vorbildlichen Einsatz für die Gesundheit der Aargauer Bevölkerung, den es täglich mit hohem Engagement leistet.

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