Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Kantonales Labor bleibt im Kanton Aargau :
Regierungsrat trifft Richtungsentscheid für "1-Standort-Lösung"

Der Regierungsrat hat das Amt für Verbraucherschutz (AVS) beauftragt, einen neuen Standort für das kantonale Labor zu evaluieren. Geprüft wird parallel dazu, ob sich das Zeughaus Aarau eignet. Das heutige kantonale Labor in Aarau ist technisch, räumlich und baulich dringend sanierungsbedürftig. Künftig sollen zudem das kantonale Labor und die übrigen Organisationseinheiten des AVS an einem Standort räumlich zusammengeführt werden.

Im Sinne eines Richtungsentscheids hat der Regierungsrat beschlossen, neue Standorte für das kantonale Labor und gleichzeitig für die übrigen Organisationseinheiten des Amts für Verbraucherschutz (AVS) zu evaluieren. Als Option wird auch das kantonale Zeughaus Aarau an der Rohrerstrasse 7 geprüft. Dieses wird bereits heute vom Departement Ge-sundheit und Soziales (DGS) genutzt.

Keine Kooperation mit dem Kanton Zug

Der Regierungsrat hatte im Juli 2017 beschlossen, auf das Projekt "Neubau Labor und Erweiterung Buchenhof" aus Kostengründen zu verzichten. Der Regierungsrat hat nach diesem Entscheid verschiedene Optionen für das kantonale Labor geprüft: unter anderem die Kooperation mit dem kantonalen Labor des Kantons Zug. Dieses Projekt wird nicht weiter verfolgt, da kein ausgeglichenes Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht worden wäre.

Die Trinkwasserverunreinigungen in der Region Zofingen nach dem Unwetter im Sommer 2017 haben zudem die Vorteile eines eigenen Labors deutlich gemacht. Ein gut funktionierender Routinebetrieb ermöglicht rasches und effizientes Handeln im Ereignisfall zum Schutz der Aargauer Bevölkerung.

Im Bereich der Spezialanalysen arbeitet das kantonale Labor seit rund 20 Jahren mit den kantonalen Laboratorien der umliegenden Kantone zusammen – daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern.

Das ganze AVS unter einem Dach

Die räumliche Zusammenführung des kantonalen Labors und der übrigen Organisationseinheiten des AVS im Rahmen einer 1-Standort-Lösung bietet aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen entscheidende Vorteile: Die internen Wege sind kürzer, die Kommunikation direkter und das Synergiepotenzial grösser.

Das kantonale Labor setzt die Bundesvorgaben der Lebensmittelkontrolle und der Tiergesundheit sowie Aufträge von Dritten um. Pro Jahr untersucht es rund 10'000 Proben. Kernauftrag des AVS ist der Schutz des Menschen vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Chemikalien und Organismen sowie die Sicherstellung der artgerechten Haltung und der Gesundheit der Tiere im Kanton Aargau.

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat