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Kanton sucht zusammen mit Gemeinde Windisch und Liegenschaftseigentümerin Lösung für Mieterinnen und Mieter :
Bei Evaluation von Asylunterkunft für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) hat der Kantonale Sozialdienst Fehler gemacht

Landammann Jean-Pierre Gallati, Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), bedauert die von der Evaluation der Asylunterkunft für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) in Windisch ausgelösten Entwicklungen. Bei der Eignungsprüfung der Liegenschaft hat der Kantonale Sozialdienst (KSD) des DGS aufgrund von falschen Annahmen den Auswirkungen der Kündigungen der Mieterinnen und Mieter keine Beachtung geschenkt. Das DGS will zusammen mit der Gemeinde Windisch und der Liegenschaftseigentümerin eine Lösung für die Betroffenen suchen. Landammann Gallati betont, dass die aktuell schwierige Situation im Asylwesen nur durch eine enge Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden gemeinsam bewältigt werden kann und dankt der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau für die konstruktive Zusammenarbeit in der Paritätischen Kommission Kanton–Gemeinden im Flüchtlingswesen (PAKAF) und dem Gemeinderat Windisch für die Bereitschaft zur weiteren Kooperation.

Dem Kanton Aargau sind aktuell 230 unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) zugewiesen; für 2023 werden voraussichtlich 160 bis 180 zusätzliche Plätze benötigt. Die Unterbringung, Betreuung und Beschulung von UMA stellt besondere Anforderungen bezüglich Betreuung und Beschulung; deshalb kommen beispielsweise unterirdische Unterbringungsformen nicht in Frage. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) ist seit einigen Monaten intensiv auf der Suche nach geeigneten oberirdischen Liegenschaften und evaluierte dabei Liegenschaften an der Zelglistrasse und an der Mülligerstrasse in Windisch. Während des Evaluationsprozesses kam es zu einer Handänderung. Die neue Eigentümerin der Liegenschaften (eine Immobiliengesellschaft) erklärte sich bereit, diese für eine Zwischennutzung als UMA-Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Bei den Abklärungen hat der KSD dem Aspekt der bestehenden Mietverhältnisse beziehungsweise den Konsequenzen für die Mieterinnen und Mieter keine Beachtung geschenkt. Weiter hat der KSD in der Kommunikation Fehler gemacht. Man ging davon aus, dass die Liegenschaften eine sehr hohe Fluktuationsrate aufweisen und daher eine gestaffelte Nutzung als UMA-Unterkunft möglich wäre.

Landammann Jean-Pierre Gallati bedauert diese Fehler und bittet die betroffenen Mieterinnen und Mieter sowie den Gemeinderat Windisch dafür um Entschuldigung. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) wird in den nächsten Tagen zusammen mit dem Gemeinderat Windisch und der Liegenschaftseigentümerin nach Lösungen suchen, die den Interessen der betroffenen Mieterinnen und Mietern entsprechen. Das Ziel ist der Verbleib der Mieterinnen und Mieter in ihren Wohnungen, bis sie eine geeignete Ersatzlösung haben. Der KSD (DGS) wird die betroffenen Mieterinnen und Mieter bei diesem Prozess unterstützen und begleiten.

Am Dienstagmorgen fand eine ordentliche Sitzung der Paritätischen Kommission Kanton–Gemeinden im Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) statt. Landammann Jean-Pierre Gallati besprach dabei mit den Gemeindevertretern Ablauf und Vorgehen im Evaluationsprozess im Allgemeinen und im Falle von Windisch im Speziellen. Dabei wurde festgestellt, dass sich das Ablaufschema für den Kommunikationsprozess grundsätzlich bewährt hat. Das DGS wird jedoch dessen konkrete Anwendung überprüfen und allfällige Anpassungen bei Bedarf im Rahmen der PAKAF beraten.

Landammann Jean-Pierre Gallati weist darauf hin, dass die aktuell sehr grossen Herausforderungen im Asylwesen von Bund, Kanton und Gemeinden nur gemeinsam gelöst werden können. Er dankt den Gemeinden und ihren Verbänden für die weiterhin konstruktive Zusammenarbeit.

Das DGS hat den vom Gemeinderat Windisch Anfang Woche erhaltenen Brief beantwortet und dabei auch Stellung zu den darin gestellten Fragen genommen.

  • Departement Gesundheit und Soziales