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Kanton Aargau erhält neue Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz :
Regierungsrat wählt Katrin Gisler für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2031

Die Juristin und Pädagogin Katrin Gisler folgt per 1. Januar 2024 auf Gunhilt Kersten, die sich nach zwei Amtsperioden nicht mehr zur Wahl gestellt hat. Eine Amtsperiode dauert jeweils acht Jahre. Die lange Dauer ist notwendig, um die Unabhängigkeit der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz (ÖDB) zu gewährleisten.

Die 42-jährige Katrin Gisler hat nach ihrer Ausbildung zur Reallehrerin an der Pädagogischen Hochschule St. Gallen und mehrjähriger Unterrichtstätigkeit 2015 an der Universität Basel den Master of Law erworben. Bereits an der Universität, aber auch in ihrer anschliessenden beruflichen Tätigkeit, stand das Datenschutzrecht im Zentrum ihrer Arbeit. Seit 2018 ist sie als juristische Mitarbeiterin bei der Datenschutzstelle der Stadt Zürich tätig.

Katrin Gisler hat sich kontinuierlich weitergebildet und 2019 ein CAS in Datenschutz erfolgreich abgeschlossen. Seit 2021 besucht sie einen berufsbegleitenden Masterstudiengang LL.M. Informationsrecht, den sie voraussichtlich diesen Herbst abschliessen wird.

Langjährige Erfahrung im Bereich Datenschutz

Katrin Gisler wird ihr Amt per 1. Januar 2024 antreten. Aufgrund ihrer spezifischen Erfahrungen, ihrer Kompetenzen und ihrer Persönlichkeit bringt Katrin Gisler optimale Voraussetzungen mit, um zusammen mit ihrem Team die wichtige Funktion der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz (ÖDB) erfolgreich weiterzuführen.

Die bisherige Beauftragte Gunhilt Kersten hatte sich nach zwei Amtsperioden entschieden, nicht mehr zur Wiederwahl anzutreten. Gunhilt Kersten hat die per 1. Januar 2008 neu geschaffene Organisation aufgebaut und wesentlich geprägt.

Der Regierungsrat freut sich auf die Zusammenarbeit mit Katrin Gisler und wünscht ihr schon jetzt einen guten Start. Er dankt Gunhilt Kersten für ihr langjähriges Engagement für einen wirksamen und praxisnahen Datenschutz sowie für die Durchsetzung des Öffentlichkeitsprinzips.

Aufgaben der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz (ÖDB)

Die ÖDB überwacht die Anwendung der massgeblichen Vorschriften rund um das Öffentlichkeitsprinzip sowie den Datenschutz. Sie berät die Behörden bei deren Anwendung. Zudem erteilt sie Privaten Auskunft über ihre Rechte, behandelt Anzeigen und Eingaben von betroffenen Personen und nimmt Stellung zu Gesetzesentwürfen, die für das Öffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz erheblich sind. Ebenso vermittelt sie zwischen Behörden und Privaten.

Für datenschutzrechtliche Anliegen, die Datenbearbeitungen durch private Personen, Privatorganisationen (Unternehmen, Vereine und so weiter) und Bundesorgane betreffen, ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zuständig.

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