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Kanton Aargau erhält doppelte Gewinnausschüttung von der SNB

Die Schweizerische Nationalbank SNB kündigte heute Morgen eine doppelte Ausschüttung von insgesamt 2 Milliarden Franken an Bund und Kantone an. Der Kanton Aargau erhält damit voraussichtlich total 104 Millionen Franken.

Gemäss Gewinnausschüttungsvereinbarung vom 9. November 2016 erhalten Bund und Kantone bei einer positiven Ausschüttungsreserve der Schweizerischen Nationalbank (SNB) 1 Milliarde Franken. Zwei Drittel erhalten die Kantone, einen Drittel der Bund. Überschreitet der Betrag der Ausschüttungsreserve 20 Milliarden Franken, erhalten Bund und Kantone eine doppelte Ausschüttung. Das Jahresergebnis der SNB ist überwiegend von der Entwicklung der Gold-, Devisen- und Kapitalmärkte abhängig, welche stark schwanken können.

Heute Morgen hat die SNB bekanntgegeben, dass sie für das Jahr 2017 einen Gewinn von 54 Milliarden Franken erwartet. Gleichzeitig kündigte die SNB eine doppelte Ausschüttung von insgesamt 2 Milliarden Franken an Bund und Kantone an. Der Kanton Aargau erhält damit voraussichtlich total 104 Millionen Franken.

Ordentliche Ausschüttung im Budget vorgesehen

Im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2018–2021 ist für das Budget 2018 eine ordentliche Gewinnausschüttung von 52 Millionen Franken eingestellt. Zum Zeitpunkt des Budgetbeschlusses des Grossen Rats Ende November 2017 stand noch nicht definitiv fest, dass die SNB eine zusätzliche Ausschüttung vornehmen wird. Die nicht budgetierte Zusatzausschüttung entlastet das Rechnungsjahr 2018 um 52 Millionen Franken. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat mit der Jahresrechnung 2018 voraussichtlich beantragen, diesen Mehrertrag in die Ausgleichsreserve einzulegen. Damit kann dieser Mehrertrag für die auf mehrere Jahre ausgerichtete Sanierung des Finanzhaushalts eingesetzt werden. Der Regierungsrat wird den genauen Verwendungszweck im Rahmen der Aktualisierung des Sanierungskonzepts zur Gesamtsicht und der Erstellung des AFP 2019–2022 festlegen. Er wird darüber im August 2018 informieren.

"Gerade in der aktuell schwierigen Finanzlage des Kantons Aargau ist diese zusätzliche Ausschüttung höchst willkommen", so Finanzdirektor Markus Dieth. "Ein grösserer Betrag in der Ausgleichsreserve verschafft dem Kanton Aargau für das Budget 2019 und die folgenden Jahre zusätzlich etwas Luft, bis die längerfristig angelegten Reformvorhaben ihre Wirkung erzielen können." An der Notwendigkeit der Haushaltsanierung in den nächsten Jahren ändert sich allerdings nichts. Es bestehen jährlich weiterhin grosse Finanzierungslücken. Der Regierungsrat hält deshalb an seinem Sanierungskonzept fest, welches neben den Reformvorhaben und Sanierungsmassnahmen auch Massnahmen auf der Ertragsseite umfasst.

  • Departement Finanzen und Ressourcen