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Jahresrechnung der KSA AG genehmigt :
Alleinaktionär Kanton akzeptiert neu aufgelegten Abschluss

Die Jahresrechnung 2008 der Kantonsspital Aarau AG (KSA AG) ist unter Dach und Fach: Der Kanton als Alleinaktionär hat den Jahresabschluss im zweiten Anlauf genehmigt.

Die Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales, Regierungsrätin Susanne Hochuli, und der Leiter der Finanzverwaltung im Departement Finanzen und Ressourcen, Peter Reimann, genehmigten heute an der Generalversammlung der KSA AG den Jahresabschluss 2008. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zu Rückstellungen für Pandemievorsorge und Tarifunsicherheiten der Radiologie und der Radioonkologie war eine erste Fassung der Jahresrechnung 2008 der KSA AG zurückgewiesen worden.

Rückstellungen unterschiedlich beurteilt

Der Verwaltungsrat der KSA AG war bereit, die vom Regierungsrat verlangten Änderungen vorzunehmen. Die Jahresrechnung weist dadurch einen um 4,3 Millionen Franken höheren Gewinn aus. Die im Rahmenvertrag vereinbarte Beteiligung des Kantons an den Einnahmen der Spital AG erhöht sich dadurch auf 6,7 Millionen Franken. Ein externes, von der KSA AG in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigte in der Zwischenzeit, dass die Rückstellungen die Rechnungslegungsvorschriften gemäss Obligationenrecht und Statuten nicht verletzten. Ebenfalls wurde die Jahresrechnung von der offiziellen Revisionsstelle nur mit Einschränkung zur Genehmigung empfohlen. Der Regierungsrat hatte sich bei seiner Beurteilung in Bezug auf die Rückstellungen an den Fachempfehlungen der Rechnungslegung Swiss GAAP FER orientiert und befürchtete die Bildung stiller Reserven.

Differenzen künftig früher bereinigen

In Zukunft soll der Prozess der Genehmigung der Jahresrechnung so angelegt werden, dass allfällige Differenzen zwischen dem Verwaltungsrat der KSA AG und dem Regierungsrat als Vertreter des Alleinaktionärs Kanton vor der Generalversammlung ausgeräumt werden können. Darauf haben sich die Vertreter des Verwaltungsrats und des Eigentümers verständigt. Im weitern soll die Rechnungslegung der drei Kantonsspitäler künftig nach den gleichen Regeln erfolgen.

  • Departement Gesundheit und Soziales