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Informationen zu den Wahlen vom 18. Oktober 2020

Ab heute Montag, 28. September 2020 werden den Stimmberechtigten des Kantons Aargau die Wahlunterlagen für die Grossrats- und Regierungsratswahlen vom 18. Oktober 2020 zugeschickt. Die Staatskanzlei stellt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zusätzlich zu den gedruckten Wahlunterlagen online diverse weitere Informationen zur Verfügung, unter anderem auch Wahlanleitungen in verschiedenen Formen.

In knapp drei Wochen, am 18. Oktober 2020, finden die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats und des Regierungsrats statt. Die Aargauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten mit den gedruckten Wahlunterlagen die Wahlzettel beziehungsweise Listen zugestellt sowie die Wahlprospekte der Parteien und Gruppierungen, die sich an den Grossratswahlen beteiligen. Zusätzlich stehen weitere Informationen zu den Wahlen sowie die Portraits aller Kandidierenden unter www.ag.ch/wahlvorschau zur Verfügung.

Wahlanleitungen in verschiedenen Medienformen

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten mit den Wahlunterlagen auch eine ausführliche Wahlanleitung in gedruckter Form zugestellt. In Ergänzung dazu ist unter www.ag.ch/wahlen2020 ein Video abrufbar, das die Grossrats- und Regierungsratswahlen kurz und einfach erklärt. Es soll Interessierten helfen, die Wahlunterlagen formal korrekt auszufüllen.

Das Wahlprozedere für die kantonalen Wahlen wird oft als kompliziert empfunden und stellt für einen Teil der Stimmberechtigten eine Herausforderung dar, insbesondere Personen mit Lese- und Lernschwierigkeiten sowie Menschen mit Behinderungen.

Aus diesem Grund stellt die Staatskanzlei erstmals auch eine Wahlanleitung in sogenannter "Leichter Sprache" (Sprachstufe A2) zur Verfügung, wie sie bereits auch in anderen Kantonen für die Nationalratswahlen 2019 herausgegeben worden ist. Diese wurde von der Organisation Capito Zürich verfasst und kann online unter www.ag.ch/wahlen2020-leichtesprache aufgerufen oder als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden.

In der Wahlanleitung wird das Wahlprozedere einfach und verständlich erklärt. Diese ermöglicht den betroffenen Stimmberechtigten, das Vorgehen besser zu verstehen und sich an der Wahl zu beteiligen.

Die Wahlanleitung in "Leichter Sprache" versteht sich als Ergänzung und Einstiegshilfe zum Wahlprozedere. Rechtlich verbindlich bleibt die offizielle Wahlanleitung der Staatskanzlei, die den Wahlunterlagen beiliegt. Beide Wahlanleitungen sind online als barrierefreie PDF-Dateien abrufbar.

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