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Holding für AEW-Immobilien :
Dekret über Leistungsauftrag wird aufgehoben.

Die Überführung der Nordostschweizerischen Kraftwerke (NOK) zur Axpo tritt in die letzte Phase. Der NOK Gründungsvertrag wird aufgehoben. 51 % des Aktienkapitals der AEW Energie AG sollen als direkte Beteiligung ins Finanzvermögen der Axpo Holding übergehen.

Die AEW Energie AG soll in eine Holding mit Tochtergesellschaften aufgespaltet werden. Anschliessend sollen die Betriebsaktivitäten in die Axpo Holding eingebracht werden.

Die regierungsrätliche Vorlage zu Schritt 3 der Umstrukturierung der Nordostschweizerischen Kraftwerke (NOK) wurde von der grossrätlichen Energie-Kommission unter dem Vorsitz von Grossrätin Eva Kuhn (SP, Full) in vier Sitzungen fertig beraten. Die grossrätliche Kommission hat die Anträge teilweise verbessert und konkretisiert und der Vorlage mit 11:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug der Aufhebung des NOK Gründungsvertrags beauftragt. Gleichzeitig soll die Beteiligung an der NOK bzw. Axpo Holding vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen überführt werden.

Der Überführung von 51 % der Aktien der AEW Energie AG vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen, der Statutenänderungen der AEW Energie AG (Holding) mit der damit verbundenen Abspaltung der Betriebsaktivitäten und der anschliessenden Einbringung der Tochtergeselleschaften in die Axpo Holding soll ebenfalls zugestimmt werden. Auch hier ist der Regierungsrat mit dem Vollzug beauftragt. Die Beteiligung der AEW Immobilien AG soll in der zu gründenden AEW Holding zurückbehalten werden. Diese Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum.

Das Dekret über den Leistungsauftrag der AEW Energie AG vom 7. September 1999 soll damit aufgehoben werden.

Die Gültigkeit dieser zu fassenden Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt, dass die beteiligten Partner alle für die Axpo Holding wesentlichen betriebsnotwendigen Anlagen und Aktivitäten in die Axpo Holding einbringen. Die Partner sollen in einem Aktionärsbindungsvertrag festhalten, dass mindestens 52 % des Aktienkapitals der Axpo Holding für wenigstens 10 Jahre in schweizerischem öffentlichem Eigentum (Kantone und Gemeinden) verbleibt.

Der Grosse Rat wird an einer der nächsten Sitzungen das Geschäft beraten verabschieben.

  • Staatskanzlei