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Hochwasserschutz Wigger: Nächste Schritte zur Umsetzung in die Wege geleitet :
Mediation konnte verschiedene Fragen klären, aber keine Einigung zu Finanzierung eines neuen Wehrs

Das vom Grossen Rat bewilligte Hochwasserschutzprojekt an der Wigger ist durch die komplexe Situation rund um das 90-jährige Aeschwuhr blockiert. Deshalb hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) eine Mediation mit den Beteiligten durchgeführt, die zahlreiche Fragen und Interessenkonflikte klären konnte. Bei der Finanzierung eines neuen Wehrs gab es keine Lösung, der alle Parteien zustimmen konnten. Das Mediationsverfahren ist deshalb im August 2018 beendet worden. Für das BVU hat die Realisierung des Hochwasserschutzes höchste Priorität. Es wird deshalb die nächsten Schritte zur Umsetzung der entsprechenden Massnahmen umgehend in die Wege leiten.

Anfang November 2017 hat der Grosse Rat das Hochwasserschutzprojekt an der Wigger und den entsprechenden Gesamtkredit in der Höhe von 12,6 Millionen Franken beschlossen. Das übergeordnete Ziel des Hochwasserschutzes in Zofingen und Strengelbach ist, das Siedlungsgebiet gegen ein 100-jährliches Hochwasser zu schützen. Dazu soll die Abflusskapazität des bestehenden Wigger-Flussbetts in der Region Zofingen erhöht werden. Die im Projekt vorgesehenen Massnahmen bestehen aus einer Kombination von Ufererhöhungen, lokalen Gerinneaufweitungen und Sohlenabsenkungen. Durch die Verbreiterung des Gewässerraums erhält der Fluss wenigstens abschnittsweise wieder die Möglichkeit, seinen Lauf und die Ufer selbst zu gestalten, was in der Folge zu einer verbesserten Struktur- und Strömungsvielfalt mit neuen Lebensräumen für Fische und andere Wasserlebewesen führt. Neben der ökologischen Aufwertung soll auch die Naherholungsfunktion der Wigger verbessert werden.

Eine Besonderheit ist das inzwischen über 90-jährige Aeschwuhr, welches Wasser in den Aarburger Mühletych leitet, um es dort energetisch zu nutzen respektive in früheren Zeiten auch die angrenzenden Matten zu wässern. Die Wässermattenbesitzer und die Kraftwerkseigentümer sind in der Aeschwuhrgenossenschaft zusammengeschlossen, die auch die Eigentümerin von Wehr und Kanal ist. Die Grundlagen dieser Rechte gehen auf Spruch-Briefe und Verträge aus der Zeit vor der Kantonsgründung zurück. Um die Hochwassersicherheit der Industriezone zu gewährleisten, muss die bestehende Wehrschwelle um mindestens 1 Meter abgesenkt werden. Bei der durchgeführten Zustandsanalyse des Wehrs wurde festgestellt, dass sich das Bauwerk in einem schadhaften bis schlechten Zustand befindet und nicht saniert werden kann, sondern ein Neubau nötig ist. Die Genossenschaft sieht sich jedoch nicht in der Lage, die Kosten für einen Neubau zu übernehmen. Dadurch ist die Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts seit mehreren Jahren blockiert.

Mit dem Aeschwuhr und dem Tych sind vielfältige – zum Teil gegensätzliche – Interessen verbunden:

  • Nutzung des Tychwassers zur Produktion von elektrischer Energie, zu Bewässerung von Kulturland, als Wasserlauf in der Landschaft und Bach in den Wohnquartieren.
  • Wichtiger Raum für die Naherholung der lokalen Bevölkerung.
  • Wirtschaftlicher Betrieb der Kleinkraftwerke.
  • Schutz der Siedlungsgebiete und insbesondere der Industriezonen von Zofingen und Strengelbach vor Hochwasserschäden, die durch das Aeschwuhr als Hindernis in der Wigger und den Tych verursacht werden.
  • Wirksamer Natur- und Gewässerschutz, wie er im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz) gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Sanierung der Fischgängigkeit von Wigger und Tych.
  • Tych als Zeitzeuge der Industrialisierung (Industriedenkmal).

Mediation konnte verschiedene Fragen klären

Zur aussergerichtlichen Klärung der anspruchsvollen Situation hat Regierungsrat Stephan Attiger, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), eine Mediation angeboten. Die Vertreter der betroffenen Gemeinden, der Kraftwerke, des kantonalen Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung sowie der Aeschwuhrgenossenschaft haben diesem Vorgehen im Sommer 2016 zugestimmt. In zahlreichen moderierten Besprechungen konnten verschiedene Fragen und Zielkonflikte in dieser komplexen Sachlage geklärt und ein gemeinsames Verständnis gefunden werden.

Bei der Finanzierung des neuen Wehrs gab es keine Lösung, der alle Parteien zustimmen konnten. Das Mediationsverfahren ist deshalb im August 2018 beendet worden. Das Mediationsteam hat dazu einen Abschlussbericht verfasst, der auf der Webseite zum Hochwasserschutzprojekt Wigger einsehbar ist (in der Rubrik "Medienmitteilungen und weitere Dokumente"). Die noch offenen Fragen werden nun ausserhalb der Mediation in den dafür vorgesehenen Verwaltungsverfahren geklärt. Das BVU wird dabei die Ergebnisse der Mediation berücksichtigen.

Hochwasserschutz hat oberste Priorität

Für das BVU hat die Realisierung des Hochwasserschutzes höchste Priorität. Es wird die nächsten Schritte zur Realisierung der entsprechenden Hochwasserschutz-Massnahmen ohne Verzögerungen in die Wege leiten. Das BVU geht davon aus, dass nach Behandlung der Einwendungen die Hochwasserschutzarbeiten oberhalb der "Bleiche" realisiert werden können – vorausgesetzt, diese werden nicht in einem Rechtsverfahren weitergezogen.

Da in der Mediation keine Konsens-Lösung für einen Neubau des Wehrs gefunden wurde, ist die Aeschwuhrgenossenschaft als Eigentümerin des Wehrs dazu verpflichtet, das Wehr in einen rechtskonformen und voll funktionsfähigen Zustand zu bringen. Kann sie dies nicht garantieren und einen einwandfreien wasserbaulichen Zustand herstellen, wird das BVU als Ersatzvornahme den Abbruch des Wehrs verfügen.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt