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Grossratswahlen 2024; Mandatszuteilung für die Amtsperiode 2025/2028

Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Mandatszuteilung für die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats für die Amtsperiode 2025/2028 verabschiedet. Gemäss neuer Bevölkerungsstatistik kommt es zu einer Verschiebung eines Sitzes vom Bezirk Baden zum Bezirk Muri.

Die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats sowie des Regierungsrats für die Amtsperiode 2025/2028 wurden vom Regierungsrat auf den 20. Oktober 2024 festgelegt. Die 140 Mandate des Grossen Rats werden im Verhältnis zu den Bevölkerungszahlen auf die Bezirke verteilt. Der Stichtag für die Berechnungsgrundlage der Mandatszuteilung ist gemäss der Verordnung zum Grossratswahlgesetz der 30. Juni des Jahrs vor den Wahlen des Grossen Rats.

Nach der Bevölkerungsstatistik vom 30. Juni 2023 kommt es gegenüber der Zuteilung der Mandate an die Bezirke für die aktuelle Amtsperiode zu einer Veränderung. Der Bezirk Baden verliert ein Mandat an den Bezirk Muri. Dem Bezirk Baden werden neu 29 Grossratsmandate zugeteilt (bisher 30), dafür erhält der Bezirk Muri 8 Mandate (bisher 7). Allen anderen Bezirken wird für die Amtsperiode 2025/2028 die gleiche Anzahl Mandate zugeordnet wie bisher.

Die 140 Mandate des Grossen Rats werden für die Amtsperiode 2025/2028 den Bezirken wie folgt zugeteilt:

Wahlkreis/BezirkAnzahl Mandate
Aarau16
Baden29
Bremgarten16
Brugg10
Kulm9
Laufenburg7
Lenzburg13
Muri8
Rheinfelden10
Zofingen15
Zurzach7
Kanton Aargau140

Informationsveranstaltung für Parteien und politische Gruppierungen

Die Staatskanzlei führt im März 2024 eine Informationsveranstaltung für Parteien und politische Gruppierungen zum Anmeldeverfahren für die Grossrats- und Regierungsratswahlen vom 20. Oktober 2024 sowie zu den Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden vom 22. September 2024 durch. Gleichzeitig werden die Wahlen offiziell ausgeschrieben und alle wichtigen Unterlagen online zur Verfügung gestellt.

Alle aktuellen Informationen zu den Wahlen 2024 stehen auch im Webangebot der Staatskanzlei unter zur Verfügung.

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Botschaft an den Grossen Rat: GR 23.325

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