Grossratskommission will kantonales Notrecht revidieren
Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) setzt eine Subkommission ein, um eine parlamentarische Initiative zur Revision des kantonalen Notrechts zu erarbeiten.
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat am 18. Oktober 2023 den Bericht über die Prüfung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs im Bereich Notrecht zugestellt. Der Regierungsrat kommt im Bericht zum Schluss, dass kein gesetzgeberischer Anpassungsbedarf im kantonalen Notrecht besteht.
Der Regierungsrat beantragt deshalb, die Motion der FDP-Fraktion(öffnet in einem neuen Fenster) vom 12. Mai 2020 betreffend Revision des kantonalen Notrechts (überwiesen als Postulat) als erledigt abzuschreiben. Im Vorstoss wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Grossen Rat eine Revision des kantonalen Notrechts vorzulegen, die einerseits eine breitere Definition der Notstandslagen vorsieht und anderseits die rechtzeitige Mitwirkung des Parlaments sicherstellt.
Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) stimmt der Abschreibung des Vorstosses zu, da der Regierungsrat den mit dem Postulat verlangten Bericht erstattet hat.
Erarbeitung einer parlamentarischen Initiative zur Revision des kantonalen Notrechts
Anders als der Regierungsrat sieht die KAPF jedoch Bedarf nach einer Erweiterung und Schärfung der Gesetzesbestimmungen für das Zusammenwirken von Regierungsrat und Grossem Rat in Notlagen. Aus Sicht der KAPF sind die geltenden Regelungen hinsichtlich der Mitwirkung des Parlaments und die demokratische Legitimation der unter Notrecht gefällten Regierungsratsentscheide teilweise ungenügend. Die KAPF hat deshalb einstimmig beschlossen, eine Subkommission unter dem Vorsitz von Dr. Lukas Pfisterer einzusetzen mit dem Ziel, eine parlamentarische Initiative zur Revision des kantonalen Notrechts zu erarbeiten. Dies kann zu Änderungen in der Kantonsverfassung, dem Geschäftsverkehrsgesetz oder auch dem Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen führen.
Die Beratung des Berichts des Regierungsrats vom 18. Oktober 2023 im Grossen Rat ist im März 2024 vorgesehen.