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Grossratskommission genehmigt den Verpflichtungskredit für den Ausbau und die Sanierung der Oltnerstrasse in Aarburg :
Zustimmung zu den kantonalen Nutzungsplanungen in Aarburg und Hausen

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Aargauer Grossen Rats unterstützt die Sanierung und den Ausbau der Oltnerstrasse in Aarburg mit grosser Mehrheit. Gleichzeitig stimmt die Kommission der Anpassung des kantonalen Nutzungsplans für die Oltnerstrasse sowie dem Erlass eines neuen kantonalen Nutzungsplans für den Zubringer Hausen zu.

Die Oltnerstrasse in Aarburg dient als Hauptverkehrsachse und als Autobahnzubringer für den Raum Olten und das Niederamt. Täglich verkehren dort rund 26'000 Fahrzeuge. Die langen Staus zu den Verkehrsspitzenzeiten führen zu Verzögerungen für den motorisierten Individualverkehr. Auch können die Busse den Fahrplan nicht mehr einhalten. Zudem leidet die Wohn- und Lebensqualität in Aarburg Nord stark unter dem Durchgangsverkehr. Die Mitglieder der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) anerkennen, dass mit der geplanten Sanierung und dem Ausbau der Oltnerstrasse für alle Verkehrsteilnehmenden vorteilhaftere Lösungen erreicht werden können. Von einem Teil der Kommissionsmitglieder wurde kritisiert, dass das duale Veloangebot mit einem beid- oder einseitigen Velostreifen auf der Fahrbahn – soweit die Platzverhältnisse dies zulassen – sowie einem parallel verlaufenden kombinierten Fuss- und Veloweg unnötig hohe Kosten verursacht. Für die schnellen Velofahrer reiche grundsätzlich eine kombinierte Bus- und Velospur. Manche Kommissionsmitglieder äusserten zudem Sicherheitsbedenken gegenüber dem kombinierten Fuss- und Veloweg. Grundsätzlich begrüssen die Mitglieder der Kommission UBV das Sanierungs- und Ausbauprojekt des Regierungsrats für die Oltnerstrasse und stimmen dem Verpflichtungskredit von 36 Millionen Franken mit grosser Mehrheit zu.

Anpassung des kantonalen Nutzungsplans für die Oltnerstrasse in Aarburg

Ursprünglich war für den Ausbau der Oltnerstrasse in Aarburg ein Regime mit zwei Verkehrskreiseln vorgesehen gewesen. Das nun vom Regierungsrat vorgelegte Sanierungs- und Ausbaukonzept kommt ohne Kreisverkehr aus. Die in dem vom Grossen Rat im Jahr 2006 beschlossenen kantonalen Nutzungsplan festgelegten Zufahrtsbeschränkungen, Bauverbotszonen und Erschliessungstiefen können daher aufgehoben werden. Die Kommission UBV stimmt der Anpassung dieses Nutzungsplans einstimmig zu.

Neuer kantonaler Nutzungsplan für den Autobahnzubringer Hausen

Im Rahmen der Gesamtrevision der Nationalstrassenbaulinien durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die ursprünglich entlang des Autobahnzubringers Hausen vorhandenen bundesrechtlichen Baulinien im Jahr 2018 aufgehoben. Damit wurde der vom Aargauer Baugesetz vorgesehene Strassenabstand von sechs Metern ab Strassenparzellengrenze anwendbar. Die Nationalstrassenbaulinie lag demgegenüber im Mittel nur rund fünf Meter von der Strassenparzellengrenze entfernt. Manche während der Geltungszeit der bundesrechtlichen Baulinien erstellten Bauten und Anlagen halten den grösseren, kantonalrechtlichen Abstand zum Autobahnzubringer nicht ein. An ihnen können heute bauliche Änderungen ausschliesslich im Rahmen der Besitzstandgarantie vorgenommen werden. Diese unbefriedigende Situation will der Regierungsrat mithilfe eines kantonalen Nutzungsplans lösen. Mit ihm sollen neue Baulinien eingeführt werden, die weitgehend denen des Bundes entsprechen. Die Kommission UBV stimmt dem neuen kantonalen Nutzungsplan für den Autobahnzubringer Hausen einstimmig zu.

Die Geschäfte werden voraussichtlich im September 2022 im Grossen Rat behandelt.

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