Grossratskommission für Richtplanfestsetzung der Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr VERAS
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Sanierung Seetalbahn: Kommission UBV lehnt die Eingaben der Gemeinde Boniswil ab
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung UBV stimmt den Plänen des Regierungsrats zur Entlastung des Zentrums von Suhr und zur besseren Anbindung des Wynentals an die Autobahn A1 zu. Die Kommissionsmitglieder genehmigen erneut die Erhöhung der Verpflichtungskredite und die Anpassung der Kostenteiler für die Sanierung der Seetalbahn gemäss den Anträgen des Regierungsrats.
Die Mitglieder der Kommission UBV genehmigen mehrheitlich die Festsetzung im Richtplan der Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr VERAS und erteilen grünes Licht für die Projektierung. Gleichzeitig stimmt eine Kommissionsmehrheit dem Projektierungskredit von 8,1 Millionen Franken sowie einer entsprechenden Anpassung des Kantonsstrassennetzes zu. Die Kommissionsmitglieder beantragen dem Grossen Rat allerdings, dass der Nettoverbrauch von Fruchtfolgeflächen durch dieses Projekt auf höchstens drei Hektaren begrenzt werden soll. Übersteigt der Fruchtfolgeflächenverbrauch diesen Wert, muss dies kompensiert werden, beispielsweise durch die Rekultivierung oder Aufwertung von Böden an anderer Stelle.
Keine Änderung bei der Kostenverteilung für die Sanierung der Seetalbahn
An seiner Sitzung vom 15. September 2020 hat der Grosse Rat die vom Regierungsrat beantragte Erhöhung der Verpflichtungskredite und die Anpassung der Gemeindeanteile im Zusammenhang mit der Sanierung der Seetalbahn zur nochmaligen Beratung an die Kommission UBV zurückgewiesen. Bei der erneuten Behandlung der Vorlage ist die Kommission UBV insbesondere auf die Eingaben der Gemeinde Boniswil vom 10. Juni 2020 für eine Änderung des Kostenteilers sowie – eventualiter – für eine Reduktion des Gemeindeanteils der Gemeinde Boniswil an den Kosten eingegangen. Die Mitglieder der Kommission UBV lehnen beide Eingaben mit grosser Mehrheit ab.
Der Gemeinderat Boniswil macht in seiner Eingabe unter anderem geltend, der Gemeinde Boniswil sei das Recht auf Anhörung gemäss § 2a Strassengesetz nicht gewährt worden. Die Kommission UBV beurteilt den Sachverhalt aber anders, da die Gemeinde Boniswil Gelegenheit erhalten habe, Stellung zu nehmen.
Die Mitglieder der Kommission UBV sind zudem der Ansicht, dass die Verteilung der Kosten zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie die Verrechnung der Eigenleistungen des Kantons für dieses Projekt den im jeweils massgeblichen Zeitraum geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprochen haben. Die Kommission UBV hat deshalb eine unzulässige Ungleichbehandlung verneint und auch eine Reduktion des Kostenanteils der Gemeinde Boniswil abgelehnt.
Dass es das Departement BVU versäumt habe, die betroffenen Gemeinden bereits im Jahr 2016 zu informieren, als sich abgezeichnet hat, dass sich die auf gewisse Gemeinden entfallenden Kostenanteile erhöhen würden, sei zwar störend, habe aber keinen Einfluss auf die Tragung dieser Kosten. Die Mitglieder der Kommission UBV beantragen dem Grossen Rat deshalb erneut Beschlussfassung gemäss Anträgen des Regierungsrats.
Die Vorlagen werden voraussichtlich im November 2020 im Grossen Rat behandelt.