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Grossratskommission für regionales Gesamtverkehrskonzept Ostaargau OASE :
Die Zentrumsentlastungen von Baden und von Brugg/Windisch sollen koordiniert werden

Die grossrätliche Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) spricht sich mehrheitlich für die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen des kantonalen Richtplans in den Regionen Baden/Wettingen und Brugg/Windisch aus.

Im Ostaargau wird bis zum Jahr 2040 ein Bevölkerungswachstum von 30 Prozent und ein Arbeitsplatzwachstum von 20 Prozent erwartet. Der damit einhergehende Verkehr stellt die betroffenen Regionen vor Herausforderungen. Das regionale Gesamtverkehrskonzept Ostaargau OASE stützt sich auf die vom Grossen Rat im Jahr 2016 beschlossene kantonale Mobilitätsstrategie sowie auf den Entscheid zur Richtplananpassung auf Stufe Zwischenergebnis des Grossen Rats vom 27. Juni 2017. Neben einer Stärkung des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs sollen durch die OASE vor allem die Stadtzentren von Brugg und Baden vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Mit der nun vom Regierungsrat vorgeschlagenen Richtplananpassung sollen die Infrastrukturelemente der OASE im Raum Brugg/Windisch im Richtplan festgesetzt werden. Die Infrastrukturelemente im Raum Baden/Wettingen bleiben mehrheitlich auf Stufe Zwischenergebnis, da dort noch weitere Planungsarbeiten erforderlich sind. Eine Ausnahme bildet der Limmat-Velosteg Sulperg-Rüsler, der festgesetzt wird, damit die Agglomerationsprogramm-Beiträge des Bundes von zwei Millionen Franken nicht verfallen. Die Weiterführung der Limmattalbahn bis Baden wurde bereits am 8. September 2020 ins Zwischenergebnis aufgenommen.

Kommissionsmehrheit für die Richtplananpassung

Die Mehrheit der Mitglieder der grossrätlichen Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) sieht in der OASE eine Möglichkeit, die betroffenen Regionen vom Verkehr zu entlasten und so ihre Attraktivität als Wirtschaftsstandort und Wohngegend auch künftig sicherzustellen. Eine Kommissionsminderheit bezweifelt, dass diese Ziele mit dem Ausbau von Verkehrsinfrastrukturen für den motorisierten Individualverkehr erreicht werden können, da neue Strassen in der Vergangenheit immer auch zu einer Verkehrszunahme geführt haben.

Die Mitglieder der Kommission UBV sprechen sich mit grosser Mehrheit für eine Ergänzung der Planungsanweisungen aus, die verlangt, dass die Zentrumsentlastungen von Baden und von Brugg/Windisch koordiniert erfolgen sollen. Damit soll verhindert werden, dass eine der beiden betroffenen Regionen zum Nachteil der anderen entlastet wird. Die Kommission UBV verzichtet aber darauf, eine vorgezogene Festsetzung einzelner Strassenabschnitte im Richtplan zu verhindern.

Eingliederung in die Landschaft wichtig; keine einseitige Entlastung einer Teilregion

Ein ebenfalls wichtiges Anliegen der Kommissionsmehrheit ist die optimale Eingliederung der Infrastrukturelemente der OASE in die Landschaft und die Minimierung ihrer negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Ein Verlust von Landwirtschaftsland, insbesondere von Fruchtfolgeflächen, ist möglichst zu vermeiden.

Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder lehnt hingegen eine Ergänzung der Planungsanweisungen im Richtplan ab, die verlangt, dass eine Lösung erarbeitet wird, um den Raum Siggenthal wirksam vom Verkehr zu entlasten. Die einseitige Entlastung einer Teilregion führe nur zu einer höheren Belastung in anderen Gebieten. Auch die Pflicht, die Notwendigkeit der Zentrumsentlastung Baden erneut zu überprüfen, will eine Kommissionsmehrheit nicht als Planungsanweisung in den Richtplan aufnehmen. Die Verpflichtung, die Notwendigkeit von Massnahmen zu überprüfen, bestehe sowieso auf jeder Stufe des Verfahrens.

Weiterführende Forderungen fanden keine Mehrheit in der Kommission

Eine Kommissionsminderheit fordert, dass sich der Kanton Aargau nicht nur soweit für die Umsetzung von Infrastrukturausbauten und Angebotsverbesserungen für den öffentlichen Verkehr einsetzen soll, um seine prognostizierten Verkehrsanteile zu erreichen, sondern eine mögliche Überschreitung soll ebenfalls unterstützt werden. Auch dass die Gemeinden verpflichtet werden sollen, prioritär nicht nur für die Sicherheit auf Schulwegen und auf Wegen zu öffentlichen Institutionen zu sorgen, sondern auch zu den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, fand keine Mehrheit in der Kommission UBV.

Die Kommission UBV folgt am Ende der Beratung mehrheitlich den Anträgen des Regierungsrats und stimmt den vorgeschlagenen Anpassungen des Richtplans zu.

Das Geschäft wird voraussichtlich im Mai 2021 im Grossen Rat behandelt.

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