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Grossratskommission für Aufnahme der Ostaargauer Strassenentwicklung (OASE) ins Zwischenergebnis des kantonalen Richtplans :
Festsetzung des Einkaufsschwerpunkts in Ober- und Unterentfelden genehmigt

Die Kommission UBV stimmt mehrheitlich der Aufnahme des verkehrsmittelübergreifenden regionalen Gesamtverkehrskonzepts für den Ostaargau in den Richtplan zu. Gleichzeitig spricht sich die Kommission für die Festsetzung im Richtplan eines Einkaufsschwerpunkts am Schinhuetweg in Ober- und Unterentfelden aus.

Eine Mehrheit der Kommission UBV ist überzeugt, dass die Erreichbarkeit von Baden und Brugg verbessert und die Zentren vom Verkehr entlastet werden müssen. Der motorisierte Individualverkehr soll deshalb gemäss kantonaler Mobilitätsstrategie möglichst schnell auf das übergeordnete Verkehrsnetz geleitet werden. Mit Hilfe des Gesamtverkehrskonzepts könne einerseits die Lebensqualität in den Zentren verbessert, andererseits die wirtschaftliche Entwicklung im Ostaargau gefördert werden.

Für eine Kommissionsminderheit sind die Kosten im Verhältnis zum erwarteten Nutzen der Massnahmen unverhältnismässig hoch. Es sei zudem wenig sinnvoll, die Zentren zulasten der umliegenden Gemeinden zu entlasten. Teilweise wird auch bedauert, dass das vom Regierungsrat neben der Anpassung der Richtplankarte ebenfalls vorgelegte zusätzliche Richtplankapitel nicht in die Anhörung gegeben wurde.

Der Regierungsrat schlägt im Rahmen der Ostaargauer Strassenentwicklung (OASE) zur Entlastung des Raums Baden und des Raums Brugg sowie zur besseren Anbindung des Unteren Aaretals je zwei möglichen Linienführungen von Umfahrungsstrassen vor. Neben der Abstimmung mit den Angeboten des öffentlichen Verkehrs verspricht sich der Regierungsrat eine Maximierung der Wirkung durch eine Ergänzungsstrategie im Bereich des Fuss- und Radverkehrs. Für die Umsetzung dieser Projekte ist der Zeithorizont 2040 vorgesehen.

Die Kommission UBV stimmte der Aufnahme der OASE ins Zwischenergebnis des kantonalen Richtplans mit 11 zu 4 Stimmen zu.

Einkaufsschwerpunkt in Ober- und Unterentfelden

Das bestehende Einkaufszentrum am Schinhuetweg in Ober- und Unterentfelden genügt den Anforderungen der Umwelt- und Baugesetzgebung nicht. Der Regierungsrat schlägt vor, durch eine Richtplananpassung die Voraussetzungen zu schaffen, damit möglichst bald ein rechtskonformer Zustand erreicht werden kann. Eine Minderheit der Kommission UBV steht auf dem Standpunkt, es sei falsch den kantonalen Richtplan anzupassen, um einen rechtswidrigen Zustand zu beheben. Zudem sei der Standort Schinhuetweg für das vom Einkaufszentrum verursachte grosse Verkehrsaufkommen nicht geeignet und erfülle deshalb die Anforderung für einen Richtplaneintrag nicht. Dem halten die Befürworter entgegen, dass die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ohne Richtplaneintrag unverhältnismässig sei. Der Standort sei über Jahrzehnte gewachsen. Es sei deshalb wichtig, einen rechtssicheren Zustand herzustellen. Die Kommission UBV genehmigte die Richtplananpassung mit 11 zu 4 Stimmen.

Die beiden Geschäfte werden voraussichtlich im Juni 2017 im Grossen Rat behandelt.

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