Grossrätliche Kommission empfiehlt einstimmig JA zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen
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Kostengünstige ambulante Behandlungen sollen sich für alle Beteiligten lohnen
Die Mitglieder der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) des Aargauer Grossen Rats empfehlen den Stimmberechtigten die eidgenössische Vorlage über die einheitliche Finanzierung von ambulanten, stationären und Pflegeleistungen klar zu Annahme. Mit dieser Anpassung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherungen (KVG) sollen die Fehlanreize im Gesundheitswesen verringert werden.
Der Finanzierungsschlüssel für Gesundheitsleistungen in der Schweiz ist heute nicht einheitlich. Die Kosten von ambulanten Behandlungen, von stationären Behandlungen im Spital und von Pflegeleistungen werden zu unterschiedlichen Anteilen von den Krankenkassen und vom Kanton übernommen. Die Folge sind Fehlanreize. Am 24. November 2024 stimmt das Schweizer Stimmvolk über eine Änderung dieses Systems ab.
Für die grossrätliche Fachkommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) ist die eidgenössische Vorlage zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen zentral für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung im Kanton Aargau. Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030, die vom Grossen Rat im Juni 2024 einstimmig angenommen wurde, will ein bedarfsgerechtes, integriertes, digital vernetztes, qualitativ hochstehendes und finanzierbares Gesundheitswesen. So erhalten die Patientinnen und Patienten die beste Behandlung. Die angestrebte haushälterische und effiziente koordinierte Versorgung kann nur Erfolg haben, wenn die Leistungen einheitlich finanziert werden und sich kostengünstige ambulante Behandlungen für alle Beteiligten lohnen – Patienten, Leistungserbringer, Versicherungen und öffentliche Hand. Die Finanzierung der Leistungen wird bei weiterhin steigenden Kosten eine grosse Herausforderung bleiben, der die Prämien- und Steuerzahler am besten auf Basis eines klar festgelegten, einheitlichen Kostenschlüssels begegnen können.
Die Kommission GSW erkennt bei der jährlichen Beratung von Prämienverbilligungen, gemeinwirtschaftlichen und intermediären Leistungen sowie Kantonsbeiträgen an Spitäler und Kliniken in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe die Komplexität der Finanzflüsse sowie die vorhandenen Fehlanreize an den Schnittstellen. Die GSW-Mitglieder sind überzeugt, dass mit der vorgeschlagenen Vereinfachung der Weg für dringend nötige weitere Verbesserungen geebnet wird und empfehlen deshalb den Aargauerinnen und Aargauern diese wichtige Vorlage einstimmig zur Annahme.