Grosser Rat hat über Löhne am Kindergarten zu entscheiden
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Regierungsrat überweist Botschaft an Parlament
Der Regierungsrat schlägt dem Aargauer Grossen Rat eine gestaffelte Angleichung der Löhne der Kindergartenlehrpersonen an jene der Primarlehrpersonen vor. Alle Kindergartenlehrpersonen sollen rückwirkend auf den 1. August 2011 eine Nachzahlung erhalten, um die Differenz zum neu erhobenen marktkonformen Lohn auszugleichen.
Die Löhne der Kindergartenlehrpersonen wurden bisher wie alle Löhne der Lehrpersonen im Aargau aufgrund einer Arbeitsplatzbewertung und der Berücksichtigung der früheren und der marktüblichen Löhne festgelegt. Das Verwaltungsgericht kam im Januar 2014 bei der Beurteilung der Lohnklage durch die Kindergartenlehrpersonen zum Schluss, dass die Kindergartenlöhne von diskriminierenden Elementen geprägt und deshalb neu festzulegen seien.
Gestaffelte Angleichung an Primarlehrerlöhne
Die mit der Botschaft an den Grossen Rat vorgeschlagene Lösung des Regierungsrats sieht vor, die Löhne der Kindergartenlehrpersonen gestaffelt an jene der Primarlehrpersonen anzupassen: per 1.1.2016 von Lohnstufe 2 auf Lohnstufe 3, per 1.1.2017 von Lohnstufe 3 auf Lohnstufe 4 und per 1.1.2018 von Lohnstufe 4 auf Lohnstufe 5. Die Kindergartenlehrpersonen erhielten somit ab 2018 im 1. Dienstjahr einen Lohn von 77'680 Franken gegenüber dem bisherigen Lohn in Lohnstufe 2 von 71'330 Franken. Für den Kanton und die Gemeinden bedeutet dies ab 2018 einen jährlichen Mehraufwand von insgesamt 9,4 Millionen Franken.
Nachzahlung per 1. August 2011
Um der Forderung nach einer rückwirkenden Nachzahlung der Differenz zu einem diskriminierungsfreien Lohn gerecht zu werden, schlägt der Regierungsrat vor, allen seither im Kanton Aargau tätigen Kindergartenlehrpersonen rückwirkend per 1. August 2011 die Differenz zum mittleren Marktlohn der Kantone Bern, Basel-Landschaft, Luzern, Solothurn, Zürich und Basel-Stadt zu erstatten. Dieser Lohn liegt mit einem Positionslohn von 73'027 Franken deutlich über der heutigen Lohnstufe 2 und leicht unter der für 2016 vorgeschlagenen Lohnstufe 3. Der veranschlagte einmalige Aufwand für die Lohnnachzahlungen für Kanton und Gemeinden liegt bei insgesamt rund 12,5 Millionen Franken.
Regelung für Stellvertretungen
Der Regierungsrat nutzt die Gelegenheit der Teilrevision des Lohndekrets, um auch die Regelung zum Einsatz von Stellvertretungen zu präzisieren und der gängigen Praxis anzupassen. Bei unvorhersehbaren Absenzen kann frühestens ab dem zweiten Absenztag eine bezahlte Stellvertretung eingesetzt werden.
Grosser Rat berät im September
Nach der Kommissionsberatung wird der Grosse Rat voraussichtlich im September über die vorgeschlagene Änderung des Dekrets über die Löhne der Lehrpersonen und über einen Nachtragskredit zur Nachzahlung der rückwirkend auszurichtenden Löhne beraten. Die Dekretsänderung soll per 1.1.2016 in Kraft treten.