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Glyphosate in Pflanzenschutzmitteln belasten die Gewässer :
Sachgemässe Anwendung auch von Privaten ist wichtig

Wer kennt sie nicht, die lästigen Unkräuter im Acker, Garten, auf dem Parkplatz oder Wegen? Pflanzenschutzmittel haben die Unkrauthacke längst verdrängt. Glyphosat, so heisst ein Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln, wird nicht nur in der Landwirtschaft eingesetzt. Auch in Privatgärten hat sich der rasche "Unkrauttod" durchgesetzt. Doch Glyphosate belasten die Gewässer und gefährden die Umwelt, wenn sie nicht sachgemäss angewendet werden.

Wie neue Untersuchungen der Abteilung für Umwelt (AfU) des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) zeigten, sind Rückstände von Glyphosat die Nummer 1 der Hitparade der Pestizid-Belastungen in den Gewässern. Je nach Witterungsverhältnissen kann die Bedeutung der verschiedenen Quellen ändern. Die höchsten Frachten und Konzentrationen wurden bei heftigen Regenereignissen gemessen. Abschwemmungen aus landwirtschaftlichen Nutzflächen dürften dabei eine bedeutende Quelle sein. Aber auch Einträge über das gereinigte Abwasser aus dem Siedlungsgebiet trugen zur Belastung bei. Überrascht hat, dass auch bei längerer, trockener Witterung Glyphosat aus den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in die Gewässer gelangte – offenbar wegen dem unsachgemässen Umgang vor, während oder nach der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Konzentrationen und Frachten waren zwar geringer, führten aber beispielsweise in der Wyna bereits zu einer Grenzwertüberschreitung.

Grenzwerte und Vorsorge

Die Gewässerschutzverordnung wird auf den 1. Januar 2016 angepasst. Der bisherige Grenzwert für organische Pestizide von 0,1 Mikrogramm pro Liter soll durch einen Umweltqualitätsstandard ersetzt werden. Bezüglich Glyphosat würde dadurch die gesetzliche Anforderung deutlich gelockert und alle Messungen der vorliegenden Untersuchungen würden die neue Anforderung erfüllen. Dies bedeutet aber nicht, dass dann alles in Ordnung ist. Solche Stoffe werden weiter entwickelt, um in der Umwelt eine Wirkung an gewissen Organismen zu erzielen. Sie gehören aber aus Gründen der Vorsorge grundsätzlich nicht in die Gewässer.

Sachgemässe Anwendung statt Verbot

Ein Verbot für Glyphosat hat nicht Priorität. Wichtig ist vielmehr ein sachgemässer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln:

  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur auf humusierten Flächen (nicht auf befestigten Flächen) und nur bei längerer, trockener Witterung.

  • Genaue Dosierung gemäss Packungsangabe befolgen und nicht gemäss dem Grundsatz "viel nützt viel" agieren.

  • Restbrühe nur auf humusierten Flächen ausbringen.

  • Sprühgeräte nicht im Spühlbecken oder auf dem Vorplatz auswaschen oder ausleeren.

  • Wirkstoffreste in die Verkaufsstelle zurückbringen und nicht zu Hause entsorgen.

  • Lassen Sie sich beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln beraten.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt