Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden :
256 Kandidierende für die Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden am 27. September 2020

Am Freitag, 31. Juli 2020, 12.00 Uhr ist die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gesamterneuerungswahlen der Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter, Friedensrichterinnen und Friedensrichter und Mitglieder der Schulräte der Bezirke für die Amtsperiode 2021/2024 abgelaufen. Damit steht fest, dass es am 27. September 2020 zu mindestens 11 Urnenwahlen kommt.

Bei der Staatskanzlei gingen innerhalb der gesetzlichen Fristen die Anmeldungen von insgesamt 256 Kandidatinnen und Kandidaten für die 245 Ämter aller Bezirks- und Kreisbehörden ein (siehe Beilagen).

Bereits vor einer Woche ist die Anmeldefrist für die 40 ausgeschriebenen Gerichtspräsidentenämter abgelaufen. Nach Ablauf der heutigen Anmeldefrist für die Wahlen der Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter, Friedensrichterinnen und Friedensrichter und Mitglieder der Schulräte der Bezirke steht fest, dass über die Besetzung der nachstehenden Ämter am 27. September 2020 an der Urne entscheiden wird, da mehr Kandidaturen vorliegen, als Sitze zu besetzen sind:

  • Bezirk Aarau: Wahl von 8 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern
  • Kreis V des Bezirks Baden: Wahl von 3 Friedensrichterinnen und Friedensrichtern
  • Bezirk Bremgarten: Wahl von 6 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern
  • Bezirk Bremgarten: Wahl von 7 Mitgliedern des Schulrats
  • Bezirk Brugg: Wahl von 7 Mitgliedern des Schulrats
  • Bezirk Kulm: Wahl von 6 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern
  • Bezirk Laufenburg: Wahl von 6 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern
  • Kreis X (Bezirk Laufenburg): Wahl von 3 Friedensrichterinnen und Friedensrichtern
  • Bezirk Lenzburg: Wahl von 6 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern
  • Kreis XII des Bezirks Lenzburg: Wahl von 3 Friedensrichterinnen und Friedensrichtern
  • Bezirk Muri: Wahl von 6 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern

Nachmeldefristen bei den übrigen Wahlen

Im Bezirk Muri wurden für die Wahl von 7 Mitgliedern des Schulrats des Bezirks nur 5 Kandidaturen eingereicht. Innerhalb einer Nachmeldefrist von fünf Tagen ab der Publikation im Amtsblatt am 5. August 2020 können weitere Personen für diese Wahl angemeldet werden.

Für die übrigen Ämter haben sich jeweils genauso viele Kandidatinnen oder Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben sind. Auch hier können innerhalb einer Nachmeldefrist von fünf Tagen ab der Publikation im Amtsblatt weitere Kandidaturen eingereicht werden.

Die Nachmeldefrist für die Wahlen der Gerichtspräsidentinnen/Gerichtspräsidenten endet am Montag, 3. August, 12.00 Uhr. Für die Wahlen der Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter, Friedensrichterinnen und Friedensrichter und Mitglieder der Schulräte der Bezirke endet die Nachmeldefrist am Montag, 10. August, 12.00 Uhr.

Wenn keine Nachmeldungen erfolgen, gelten die bereits angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten als in stiller Wahl gewählt. Im Bezirk Muri müsste in diesem Fall für die zwei noch zu vergebenden Sitze eine Wahl an der Urne durchgeführt werden, ohne dass den Stimmberechtigten Kandidierende vorgeschlagen werden können.

  • Staatskanzlei