Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden
Am Montag, 29. Juli 2024, 12.00 Uhr, ist die Nachmeldefrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gesamterneuerungswahlen der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten an den Bezirksgerichten für die Amtsperiode 2025/2028 abgelaufen. Die Nachmeldefrist ist unbenutzt verstrichen. Damit bleibt es am 22. September 2024 bei der einen Urnenwahl im Bezirk Laufenburg.
Für die 41 ausgeschriebenen Gerichtspräsidiumsstellen an den Bezirksgerichten des Kantons Aargau haben sich bis zum Ablauf der Anmeldefrist am 19. Juli 2024 42 Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet. In der darauf angesetzten Nachmeldefrist bis heute Montag, 29. Juli 2024, 12.00 Uhr, wurden keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht. Somit steht fest, dass lediglich für die Gerichtspräsidiumsstelle 2 (75 %) am Bezirksgericht Laufenburg eine Urnenwahl stattfindet.
Für das ausgeschrieben Amt sind zwei Kandidaturen eingereicht worden:
- Guggenbühl Eveline, Würenlos, bisher (SP, Grüne, Die Mitte, FDP, SVP)
- Meister Pamela, Rheinfelden (parteilos)
Alle übrigen Kandidatinnen und Kandidaten sind als in stiller Wahl gewählt erklärt (siehe Beilage). Die stillen Wahlen werden am kommenden Mittwoch, 31. Juli 2024, im kantonalen Amtsblatt publiziert.
Die Nachmeldefrist für die Gesamterneuerungswahlen der Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter, Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie Schulrätinnen und Schulräte der Bezirke endet in einer Woche am Montag, 5. August 2024, 12.00 Uhr.