Gemeindeaufgaben regional lösen
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Bevölkerungs- und Zivilschutz: Neues kantonales Gesetz in der Vernehmlassung
Der Regierungsrat legt den Entwurf für eine Totalrevision des Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzes vor. Gemeinden, Parteien, Verbände und die Öffentlichkeit können bis zum 5. November 2004 dazu Stellung nehmen. Kernziele der Vorlage sind die Umsetzung der eidgenössischen Gesetzgebung sowie eine verstärkte regionale Zusammenarbeit bei den kommunalen Aufgaben.
Das seit dem 1. Januar 2004 gültige Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz überträgt den Kantonen die Verantwortung für die Umsetzung des Bevölkerungsschutzes und damit eine Reihe von neuen Aufgaben. Andererseits hat die spürbare Reduktion der Zivilschutzbestände einschneidende Auswirkungen auf die einzelnen Zivilschutzorganisationen. Das bisherige Gesetz über Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz (18. Januar 1983, revidiert 1. Januar 1999) musste deshalb einer Totalrevision unterzogen werden.
Regionaler Bevölkerungsschutz
Die bei den Gemeinden angesiedelten Aufgaben werden neu innerhalb von Bevölkerungsschutzregionen gemeinsam gelöst. Die Bevölkerungsschutzregionen sind geografisch identisch mit dem Gebiet der Zivilschutz-Organisationen. Die Gemeinden innerhalb der Bevölkerungsschutzregionen bestimmen gemeinsam ein Regionales Führungsorgan für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. Die obligatorische Aus- und Weiterbildung erfolgt durch den Kanton.
Optimierung beim Zivilschutz
Die Merkmale des neuen Zivilschutzes sind eine generelle Verjüngung, kleinere Bestände, eine kürzere Schutzdienstpflicht mit einer verlängerten und dadurch professionelleren Ausbildung sowie eine Reduktion der Schutzraumbaupflicht. Der Zivilschutz wird neu in regionalen Einheiten organisiert. Die Ausbildungsaufgaben des Kantons haben sich verändert. Eine generelle Optimierung mit einer Kostenverteilung nach dem Prinzip der Zuständigkeitsfinanzierung ist nötig.
Zusammenfassung kantonaler Mittel
Die schon heute vorhandenen einzelnen Mittel auf kantonaler Ebene (Care-Team, Mobile Sanitätshilfsstellen, Sandsackabfüllanlagen usw.) werden organisatorisch zusammengefasst und - ergänzt durch Zivilschutz-Unterstützungseinheiten - unter der Bezeichnung "Kantonales Katastrophen-Einsatzelement KKE" als kantonale Zivilschutzorganisation definiert.
Breite Information
Die interessierte Öffentlichkeit findet den Gesetzestext und dazugehörige Unterlagen ab Mittwoch, 18. August 2004 unter www.ag.ch/vernehmlassungen. Für die Gemeindebehörden und für die Mitglieder des Grossen Rates finden ab Ende August an drei verschiedenen Orten im Kanton spezielle Informationsveranstaltungen statt.