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Gedenkfeier mit Bundesrätin Doris Leuthard und Regierungs- und Parlamentsspitzen von elf Kantonen :
300 Jahre Villmergerkrieg und Landfrieden von Aarau

Der Kanton Aargau gedachte am 11. August dem innereidgenössischen Konflikt von 1712 und dem darauf folgenden Friedensschluss. Dieser jährte sich heute auf den Tag genau zum dreihundertsten Mal. Delegationen aus nahezu allen damals am Konflikt beteiligten zwölf Kantonen nahmen an der Feier beim Schloss Hilfikon teil.

Im Zentrum der Feier standen Ansprachen von Bundesrätin Doris Leuthard, Frau Landammann Susanne Hochuli, Politikprofessor Wolf Linder sowie Luc Humbel, Vertreter der Landeskirchen. Eingeladen waren unter anderem Delegationen der Kantone, die an den Ereignissen vor 300 Jahren beteiligt waren. Aber auch die Öffentlichkeit wurde an die Feier eingeladen. Ihnen standen über 150 Plätze zur Verfügung. Diese waren rasch ausgebucht.

Im Anschluss an die Gedenkfeier treffen sich die Gäste zu einem "verre d'amitié". Traditionsgemäss stossen die Vertreter der Kantone dabei auf die freundeidgenössische Zusammenarbeit an. Danach nehmen die geladenen Gäste am Bankett und an der Theateraufführung von "Chrüüz und Fahne" teil.

Versöhnung, Minderheitenschutz und friedliche Konfliktlösung im Zentrum der Ansprachen

Der offizielle Gedenkanlass war inhaltlich nicht auf die Schlacht bei Villmergen vom 25. Juli 1712 eine der blutigsten Auseinandersetzungen der Eidgenossenschaft beschränkt. Er befasste sich vor allem mit dem im gleichen Jahr erfolgten Friedensschluss von Aarau. Im Zentrum der Ansprachen standen deshalb die Versöhnung, der Schutz von Minderheiten und die friedliche Konfliktlösung.

Bundesrätin Doris Leuthard betonte: "Fairness, klare Spielregeln und ein friedliches Zusammenleben mit einem starken Bund, der die Gesellschaft Schweiz als Willensnation zusammenhält das sind die Errungenschaften, an denen wir stets arbeiten müssen. Villmergen darf nie umsonst gewesen sein bei uns in der Schweiz nicht, überall auf der Welt nicht."

Der gesamte Aargauer Regierungsrat nahm an der Feier teil. In seinem Namen hielt Landammann Susanne Hochuli fest, dass "unser demokratisch verfasste Rechtsstaat mit seinen austarierten Entscheidungswegen, seinen kultivierten Mitteln der Auseinandersetzung und seinem feinen Sinn für den Ausgleich zwischen Mehr- und Minderheiten nicht vom Himmel gefallen ist, sondern das Ergebnis jahrhundertelangen Ringens ist. Und zudem eine Errungenschaft, die nicht nur dauerhaft verteidigt, sondern ein Stück weit immer neu erfunden werden muss."

Der katholische Kirchenratspräsident des Kantons Aargau, Luc Humbel, richtete sich mit einem Grusswort an die Gäste. Aus heutiger Sicht sei es nicht mehr denkbar, dass sich die Ereignisse von Villmergen wiederholen. Eines könne trotzdem nicht geleugnet werden: "Reformierte und Katholiken neigen noch immer viel zu stark dazu, die Unterschiede des Kirchenverständnisses hervorzuheben, anstatt die Gemeinsamkeiten im Glauben zu leben."

Der Politologe Wolf Linder erinnerte die politischen Parteien daran, wie gefährlich es sei, soziale Konflikte des Zusammenlebens als Religionskonflikte zu konstruieren: "Die Einwanderung und ihre Folgeprobleme auf einen Religionskonflikt zuzuspitzen, ist ein Spiel mit dem Feuer, das die darunterliegenden Wirtschafts- und Sozialkonflikte nicht löst, aber das kostbare Gut des Religionsfriedens gefährdet."

Der Zweite Villmergerkrieg und der Landfrieden von Aarau

Der Zweite Villmergerkrieg und der Landfrieden von Aarau prägten die Entwicklung der Eidgenossenschaft stark. Er war Kulminationspunkt langjähriger innereidgenössischer Auseinandersetzungen. Ein grosser Teil der damaligen Eidgenossenschaft der dreizehn Alten Orte, ihre Untertanengebiete und vor allem die Gemeinen Herrschaften waren in den Konflikt involviert. Reformierte Eidgenossen kämpften gegen katholische Eidgenossen.

Der Landfrieden von Aarau beendete die Vorherrschaft der katholischen Orte. Verschiedene politische Ämter wurden nun paritätisch mit katholischen und reformierten Vertretern besetzt. In den gemeinsam regierten Gebieten galt zudem neu die Gleichstellung der Konfessionen. Für die Schlichtung religiöser Konflikte wurde ein paritätisch besetztes Schiedsgericht geschaffen. Dank der allgemein gewährten Religionsfreiheit konnten die konfessionellen Rivalitäten entschärft werden.

Mehr Informationen finden Sie unter www.ag.ch/gedenken1712.

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