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Für ein qualitativ hochstehendes und finanzierbares Gesundheitswesen mit hohem Eigenversorgungsanteil :
Regierungsrat stellt Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030 vor

Die Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030 (GGpl 2030) formuliert 24 Ziele und 80 Strategien für die kantonale Gesundheitsversorgung. Die übergeordnete Strategie hält fest, dass der Kanton ein bedarfsgerechtes, integriertes, digital-vernetztes, qualitativ hochstehendes und finanzierbares Gesundheitswesen über alle Altersgruppen hinweg will.

Der Grosse Rat hat die aktuell gültige GGpl am 26. Oktober 2010 beschlossen. Seither haben sich das Gesundheitswesen und die Gesundheitslandschaft im Kanton Aargau verändert. Unter Berücksichtigung der Megatrends im Gesundheitswesen und unter Einbezug der kantonalen Leistungserbringer hat der Regierungsrat die vorliegende GGpl 2030 ausgearbeitet.

Ziele der GGpl 2030

Die übergeordnete Strategie sieht ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochstehendes und finanzierbares Gesundheitswesen vor. Aus Sicht des Regierungsrats soll der Kanton innovative Lösungen sowie Wettbewerb und Transparenz unter den Leistungserbringern fördern.

Der Regierungsrat will einen starken Gesundheitsstandort Aargau. Zu diesem Zweck sieht der Regierungsrat einen hohen Eigenversorgungsanteil bei den Gesundheitsleistungen vor, namentlich Leistungen, die im Kanton in guter Qualität und wirtschaftlich erbracht werden können.

Die GGpl 2030 formuliert Ziele und Strategien in 24 Teilbereichen der Gesundheitsversorgung. Dazu gehören zum Beispiel die medizinische Grundversorgung, die Spital- und Pflegeversorgung, aber auch die Bereiche Fachkräfte und Eigentümerschaft der Kantonsspitäler.

Ergebnisse der Anhörung

Zwei Drittel der ursprünglichen Strategien der GGpl 2030 haben mehrheitlich Zustimmung bei den insgesamt 256 Anhörungsteilnehmern erfahren. 10 Strategien wurden sowohl von der Gesamtheit der Anhörungsteilnehmenden als auch von der Mehrheit der politischen Parteien abgelehnt. 16 Strategien fanden entweder keine überwiegende Zustimmung bei der Gesamtheit der Anhörungsteilnehmenden oder bei den politischen Parteien. Bei den Themenfeldern mit ablehnender Mehrheit hat der Regierungsrat in den meisten Fällen die Anliegen der kritischen Stimmen durch eine Anpassung der Strategien aufgenommen. Nun liegen 80 Strategien in 24 Bereichen vor.

Integrierte Versorgung fördern

Der Schlüssel zur integrierten Versorgung sind die gute Vernetzung, die interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit unter den Leistungserbringern sowie ein optimiertes Schnittstellenmanagement. Deshalb sieht die GGpl 2030 vor, dass der Kanton förderliche Rahmenbedingungen für integrierte Versorgungs- und Kooperationsmodelle schafft und insbesondere das Schnittstellenmanagement der Leistungserbringer nach einem Spitalaufenthalt optimiert.

Versorgungsregionen

Von den Gemeinden gebildete Versorgungsregionen sollen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass pflegebedürftige Personen zum Beispiel durch Erarbeitung einer regionalen Pflegeheimplanung eine angemessene Versorgung erhalten. Weiter bieten sie Beratung zum Thema Alter an. Der Kanton schafft den rechtlichen Rahmen, so dass innerhalb der Versorgungsregion modulare und flexible Lösungen zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen Grund- und Spezialversorgung möglich sind.

Hausarzt- und Notfallversorgung

In der ambulanten Versorgung strebt der Kanton an, dass interdisziplinäre und interprofessionelle Versorgungsstrukturen regional die erweiterte medizinische Grundversorgung sicherstellen und damit einer Unterversorgung entgegenwirken. Durch Anreize soll die Niederlassung von Berufsgruppen der Grundversorgung, zum Beispiel mittels Anschubfinanzierungen oder attraktiven Rahmenbedingungen, gefördert werden.

Die hausärztliche Notfallversorgung soll grundsätzlich über die niedergelassene Ärzteschaft beziehungsweise ambulante ärztliche Einrichtungen sichergestellt werden. Ziel der hausärztlichen Notfallversorgung ist es, Personen in Notsituationen jederzeit ärztliche Notfallbehandlungen zukommen zu lassen. An den Wochenenden, in der Nacht und an Feiertagen sollen unterstützend Notfallpraxen an mehreren Akutspitälern zum Einsatz kommen, in denen auch die niedergelassene Ärzteschaft ihren Notfalldienst leisten soll.

Spitalversorgung

Interdisziplinäre Regionalspitalzentren sollen in Kooperation mit inner- und ausserkantonalen Zentrumsspitälern für die stationäre Grundversorgung und die erweiterte ambulante Versorgung sorgen. Auf diese Weise können die Zentrumsspitäler entlastet und die Bevölkerung wohnortnah versorgt werden. Komplex-spezialisierte Leistungen sollen konzentriert an Zentrumsspitälern (Kantonsspital Aarau AG, Kantonsspital Baden AG und Klinik Hirslanden Aarau AG) erbracht werden. Leistungsbereiche der hochspezialisierten Medizin, die mengenkritisch sind, sollen höchstens an einem Standort angeboten werden. Dadurch erhöhen sich die Fallzahlen, was eine höhere Behandlungsqualität zur Folge hat.

Aus- und Weiterbildung von Fachkräften

Im Bereich der Aus- und Weiterbildung soll auf dem Kantonsgebiet ein bedarfsgerechtes schulisches Bildungsangebot für universitäre und nicht universitäre Gesundheitsberufe bestehen. Im Bereich der Spitalversorgung werden die Leistungserbringer über ein Bonus-Malus-System dazu verpflichtet, Weiterbildungsplätze für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte in ihren Fachgebieten mit kantonalen Leistungsaufträgen anzubieten. Weiter will der Kanton mit Ausbildungsbeiträgen für Lernende und Studierende dem Fachkräfteengpass entgegenwirken.

Eigentümerschaft Kantonsspitäler

Der Kanton Aargau steht als Eigentümer der drei Spitalaktiengesellschaften (Kantonsspital Aarau AG, Kantonsspital Baden AG und Psychiatrische Dienste Aargau AG) in einem mehrfachen Rollenkonflikt. Dieser entsteht dadurch, dass der Kanton einerseits als Regulator und Gewährleister der Spitalversorgung auftritt und andererseits als Eigentümer der drei Spitäler agiert. Weiter übt er die gesundheitspolizeiliche Aufsicht über die Leistungserbringer im aargauischen Gesundheitswesen aus. Mittel- bis langfristig wird eine Entflechtung der Rollen des Kantons angestrebt. Dazu soll auch eine (Teil-)Veräusserung der Beteiligungen an den kantonseigenen Spitälern möglich werden. Der Regierungsrat soll eine Veräusserung von bis zu 30 Prozent der einzelnen Beteiligung und der Grosse Rat eine Veräusserung von bis zu 49 Prozent der Beteiligung an einem Spital beschliessen können. Bei einer Veräusserung von mehr als 49 Prozent ist neben der Zustimmung des Grossen Rats auch zwingend eine Volksabstimmung durchzuführen. Mit einer Änderung des Spitalgesetzes sollen diese Handlungsoptionen für die Zukunft geschaffen werden, auch zur Wahrung der Handlungsfreiheit in Krisensituationen.

Weiteres Vorgehen

Nach der Genehmigung der GGpl 2030 durch den Grossen Rat sollen die Ziele und Strategien umgesetzt werden. Einige Elemente werden ohne grössere gesetzliche Anpassungen umsetzbar sein. Für die Umsetzung anderer Aspekte ist jedoch eine (Teil-)Änderung von Gesetzen und Verordnungen nötig. Dies sind insbesondere das Spitalgesetz und die Spitalverordnung, das Pflegegesetz und die Pflegeverordnung, das Gesundheitsgesetz und die Verordnung zum Gesundheitsgesetz, das Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung sowie die zugehörige Verordnung. Die Gesetzes- und Verordnungsänderungen sollen in den nächsten drei bis vier Jahren abgeschlossen werden.

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Botschaft an den Grossen Rat: GR 23.274

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