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Förderung für Kleinkinder mit Entwicklungsstörungen wird intensiviert :
Regierungsrat überweist Bericht mit Massnahmenplan an den Grossen Rat

Nie lernen Kinder so viel wie in den ersten Lebensjahren. Das gilt in besonderem Masse für Kinder, deren Entwicklung stark beeinträchtigt ist. Der Kanton Aargau entwickelt und verstärkt die Förderung dieser Kinder vor dem Schuleintritt.

Frühes Erkennen von Beeinträchtigungen und eine entsprechende Förderung schon vor dem Eintritt in den Kindergarten ist wichtig und hat eine hohe Wirksamkeit. Das zeigen wissenschaftliche Erkenntnisse und dies hält der Regierungsrat in seinem Bericht zur frühkindlichen Entwicklung an den Grossen Rat fest. Dieser wurde ausgelöst durch die Motion betreffend Bericht mit Massnahmenplan zur frühkindlichen Unterstützung bei Entwicklungsstörungen von Maya Bally, die am 8. Juni 2019 eingereicht und am 25. Juni 2019 auf Antrag des Regierungsrats als Postulat überwiesen wurde.

Früherzieherische Grundversorgung von zentraler Bedeutung

Der Bericht des Regierungsrats stützt sich auf die wissenschaftliche Studie "Entwicklung der Förderangebote im Frühbereich – Studie zur Analyse von besonders hohem sonderpädagogischem Förderbedarf für Kinder zwischen 0-4 Jahren mit besonderem Fokus auf den Frühkindlichen Autismus (EFiF)" der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), die von Diana Sahrai, Claudia Ermert, Sarah Wabnitz und Nin Arisci im Auftrag des Kantons Aargau verfasst wurde. Die Studie gibt einen Überblick und leitet daraus Empfehlungen zur bedarfsgerechten Förderung von Kindern von 0 bis 4 Jahren ab, die von einer schweren Beeinträchtigung betroffen sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Autismus-Spektrum-Störungen.

An der Förderung von kleinen Kindern mit Entwicklungsstörungen sind viele unterschiedliche Disziplinen beteiligt. Einzelne klar definierte Störungsbilder lassen sich meist nur schwer voneinander abgrenzen. Vielmehr setzt sich zunehmend eine dimensionale Betrachtungsweise von Entwicklungsstörungen durch. Dies kommt unter anderem auch im Begriff Autismus-Spektrum-Störung zum Ausdruck.

Die Autorinnen gehen vertieft auf unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten ein, wie etablierte Programme und zielgruppenspezifische Massnahmen. Dabei zeigt sich, dass von intensiven Massnahmen, die auf eine enge Gruppe von Kindern ausgerichtet ist, nicht zwingend eine hohe Wirksamkeit erwartet werden kann.

Eine wichtige Rolle spielt die Grundversorgung, wie sie mit der heilpädagogischen Früherziehung sichergestellt werden kann. Die aufsuchende Tätigkeit bringt die Förderansätze und das erforderliche Wissen direkt in die Familien, in denen die Kinder leben. Früherziehung wird durch die Verfügbarkeit von vertieftem Fachwissen etwa zu Autismus-Spektrum-Störungen gestärkt und durch weitere Therapieangebote wie beispielsweise Logopädie ergänzt.

Stärkung der Förderung von Kindern mit Entwicklungsstörungen

Ausgehend von den Ergebnissen der Studie der FHNW soll die Förderung von kleinen Kindern mit Entwicklungsstörungen im Kanton Aargau gestärkt werden. Es werden dabei folgende drei Stossrichtungen weiterverfolgt:

  • Die bestehenden Strukturen mit heilpädagogischer Früherziehung und Logopädie im Frühbereich werden ausgebaut. Die dafür vorgesehenen Mittel sollen in drei Schritten um insgesamt drei Millionen Franken erhöht werden, was einer Steigerung der verfügbaren Ressourcen um knapp einen Viertel entspricht.
  • Die Betreuung von Kindern mit Entwicklungsstörungen in Kitas und Spielgruppen soll gefördert werden, indem Fachleute der heilpädagogischen Früherziehung Kitas und Spielgruppen fachliche Unterstützung bieten. Damit wird auch die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützt.
  • Viele Akteure aus unterschiedlichen Fachrichtungen sind an der Förderung von kleinen Kindern mit schweren Beeinträchtigungen beteiligt. Die Abstimmung dieser Anstrengungen soll verbessert werden.

Langfristig werden von diesen Massnahmen bessere Entwicklungschancen für die betroffenen Kinder und damit auch eine Verringerung des späteren Förderbedarfs erwartet. Nicht zuletzt werden auch die betroffenen Eltern entlastet.

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