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Fluglärm auf Siedlungsentwicklung abstimmen :
Regierungsrat nimmt Stellung zum SIL-Objektblatt Zürich

Die Siedlungsentwicklung im Ostteil des Kantons Aargau und die Belastung durch Fluglärm müssen noch besser aufeinander abgestimmt werden. Das Mitwirkungsverfahren zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), Objektblatt Zürich, und zum Richtplankapitel Flugverkehr hat die diesbezüglichen Defizite eindrücklich aufgezeigt. In seiner Stellungnahme verlangt der Regierungsrat eine spezifische Anpassung des Objektblatts und den Verzicht auf den gekröpften Nordanflug.

Mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) werden die Grundzüge des zukünftigen Flugbetriebs am Flughafen Zürich festgelegt und mit den Richtplanungen der betroffenen Kantone abgestimmt. Nach Abschluss des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens aus dem Aargau haben sich rund 350 Einzelpersonen, 5 Regionalplanungsverbände, 17 Gemeinden und verschiedene Organisationen beteiligt hat der Regierungsrat zum Entwurf des SIL-Objektblatts Zürich und zu einer Änderung des Konzeptteils des SIL Stellung genommen.

Positiv ist, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt von einer Entwicklung Abstand nimmt, die sich einzig an der Nachfrage orientiert, und neu auch für die Landesflughäfen die Kriterien der Nachhaltigkeit vorbehält. Diese Ausrichtung ist im Objektblatt Zürich jedoch noch nicht genügend berücksichtigt worden. So führt der Nachtflugverkehr über dem Surbtal zu wesentlich grösseren Planungswertüberschreitungen als im SIL-Prozess abgesprochen. Der Regierungsrat verlangt, dass der geplante Nachtbetrieb so überarbeitet wird, dass die dadurch verursachte grossflächige Überschreitung der Lärmgrenzwerte grösstmöglich reduziert wird.

Positiv zu werten sind auch die neu angelegten Flugrouten, die zu einer Entlastung des Mutschellens führen. Dies wird aber zum Teil kompensiert mit der neuen Flugroute über dem Surbtal. Der Aargau hat sie unter der Bedingung akzeptiert, dass der gekröpfte Nordanflug (GNA) entfällt.

Im SIL-Objektblattentwurf ist der GNA aber nach wie vor als Option enthalten. Mit dem GNA würden die Anflüge auf den Flughafen täglich von 06.00 bis 07.00 Uhr in einer Kurve von Norden über das Surbtal und das untere Aaretal geführt. Diese Doppelbelastung abends die letzten Starts und morgens die ersten (gekröpften) Anflüge ist nicht akzeptabel. Ebenso muss ein Auflinieren der Flugzeuge in einer Flughöhe von gut 1'000 Meter über dem dicht besiedelten Gebiet Wettingen / Baden / Brugg zurückgewiesen werden. Der Regierungsrat lehnt den GNA auch aus Sicherheitsgründen ab.

Um den Grundsätzen der Nachhaltigkeit zu entsprechen, wird vom Flughafen Zürich insbesondere nachts und in den Tagesrandstunden eine verstärkte Rücksichtnahme auf die Bevölkerung gefordert: keine Verlängerung der Betriebszeiten zum Verspätungsabbau bis 00.30 Uhr, steilere Start- und lärmschonende Anflugverfahren, bessere Einhaltung der optimierten Flugrouten und Sperrung einzelner Startpisten zu verkehrsarmen Zeiten. Das Objektblatt muss im Weiteren die Pflicht aufnehmen, dass neue technische Möglichkeiten zur Lärmreduktion rasch eingeführt werden.

Der Regierungsrat verlangt, dass das SIL-Objektblatt unter Einbezug des Kantons Aargau in den nächsten Monaten in diesen Punkten überarbeitet wird. Im Hinblick auf die Beschlussfassung über den Richtplan durch den Grossen Rat im nächsten Jahr soll die Abstimmung des Flugverkehrs mit der Siedlungsentwicklung rasch optimiert werden.

  • Regierungsrat