Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung :
Regierungsrat unterstützt Vorschlag der Gesundheitsdirektorenkonferenz

Die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung soll neu geregelt werden. Der Regierungsrat unterstützt den entsprechenden Vorschlag der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK).

Die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte erfolgt nach dem Erwerb des eidgenössischen Diploms zum grossen Teil in Spitälern, die von den Kantonen auf deren Spitallisten aufgeführt und damit als Leistungserbringer im Sinne des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zugelassen sind. Die Kosten für die Weiterbildung gelten als gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL), die von den Versicherern nicht mitgetragen werden und gehen deshalb zulasten der Spitäler beziehungsweise ihrer Trägerschaften oder Standortkantone, sofern diese einen Ausbildungsbeitrag leisten.

Ungleiche Kostenverteilung bei Weiterbildungsstätten

Bedingt durch die Breite der Ausbildungsmöglichkeiten ist die Weiterbildungstätigkeit der grossen Spitäler und namentlich der Universitätsspitäler deutlich grösser als jene der anderen Spitäler und verursacht dort entsprechend auch mehr Kosten. Diese bleiben bei den Weiterbildungsstätten und ihren Standortkantonen stehen. Davon profitieren vor allem jene Spitäler und Kantone, die später die Fachärztinnen und -ärzte übernehmen können, ohne sich an deren Weiterbildung und den zugehörigen Kosten beteiligt zu haben. Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Ärztemangels und aufgrund der Entscheide des Bundes, der Kantone und der Universitäten, das Ausbildungsengagement in der Schweiz diesbezüglich zu verstärken, ist es nach Ansicht des Regierungsrats unabdingbar, die Stellen für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung an den Spitälern finanziell angemessen abzusichern und eine gesamtschweizerisch möglichst gerechte Finanzierung sicherzustellen.

Die GDK schlägt deshalb ein Vergütungsmodell mit einem je nach Spitalkategorie abgestuften pauschalen Mindestbetrag pro Ärztin/Arzt in Weiterbildung und pro Jahr vor, um die Einrichtungen zu entschädigen, die im Bereich der ärztlichen Lehre und der medizinischen Forschung tätig sind und die finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit der ärztlichen Lehre auf alle Kantone zu verteilen. Der Kanton Aargau hat bereits eine eigene fortschrittliche Lösung, mit der er den innerkantonalen Spitälern über die GWL Ausbildungsbeiträge von rund 10 Millionen Franken pro Jahr ausrichtet. Mit der gesamtschweizerischen Lösung der GDK müsste sich der Kanton Aargau zusätzlich an den gesamten nationalen Ausbildungskosten der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beteiligen.

Jährliche Mehraufwendungen von rund 0,6 Millionen

Der Kanton bezahlt seinen Spitälern seit 1. Januar 2012 einen Ausbildungsbeitrag für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, der unbesehen der Spitalkategorie auf 18'270 Franken pro Vollzeitäquivalent festgelegt wurde. Der Regierungsrat begrüsst den neuen einheitlichen Jahressatz von 15'000 Franken pro Vollzeitäquivalent einer Ärztin beziehungsweise eines Arztes in Weiterbildung, unabhängig von der neuen Finanzierungsregelung. Das GDK-Modell würde im Kanton Aargau zu einer Gesamtbelastung von 9,8 Millionen Franken führen. Davon hätte der Kanton Aargau gemäss Berechnungen der GDK jährlich 2,2 Millionen Franken in den Pool einzuzahlen, während er den Differenzbetrag von 7,6 Millionen Franken zur Gesamtsumme als Standortkanton an die innerkantonalen Spitäler ausschütten würde. Unter dem Strich hätte das GDK-Modell für den Kanton Aargau aufgrund der Beteiligung an den Weiterbildungskosten in der ganzen Schweiz jährliche Mehraufwendungen von rund 0,6 Millionen Franken zur Folge.

Die Plenaversammlung der GDK wird im Mai 2014 über die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung beschliessen und danach je nach Entscheid das Ratifizierungsverfahren auslösen. Die Vereinbarung kann frühestens am 1. Januar 2017 in Kraft treten; dies unter der Voraussetzung, dass ihr alle Kantone zustimmen.

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat