Erste Asylsuchende ziehen in Menziken ein
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Schwierige Unterbringungssituation und juristische Auseinandersetzung
Der Kantonale Sozialdienst hat mit der Belegung der Kantonalen Asylunterkunft "Sternen", Menziken, begonnen. Er reagiert damit auf die Verfügung der Gemeinde Menziken, dass im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ein Umnutzungsgesuch eingereicht werden muss. Gegen diese Verfügung hat der Kantonale Sozialdienst Anfang dieser Woche Beschwerde eingereicht.
Im Zuge der Schliessung des Restaurants / Hotels "Sternen" in Menziken hat der Kantonale Sozialdienst (KSD) die Räumlichkeiten für die Nutzung auf den 1. Juli 2015 als Asylunterkunft angemietet. Der Mietvertrag zwischen dem Eigentümer und dem KSD wurde auf fünf Jahre mit Verlängerungsoption für weitere fünf Jahre abgeschlossen. Im Mai 2015 wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, die Unterkunft werde voraussichtlich ab Mitte August 2015 in zwei Etappen bezogen. Demnach sollten in einem ersten Schritt 60 Asylsuchende einziehen, nach den notwendigen Einbauten in den heutigen Saal des "Sternen" in einem zweiten Schritt weitere 30 Asylsuchende.
Notwendigkeit eines Umnutzungsgesuchs bestritten
Für das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) steht fest, dass für die erwähnten Einbauten in den Saal des "Sternen" ein Baugesuch notwendig sein wird. Hingegen teilt das DGS die Ansicht des Gemeinderats Menziken nicht, wonach für die Wohnnutzung im bestehenden Rahmen ein Bau- bzw. Umnutzungsgesuch notwendig sei. Aus diesem Grund führt das DGS Beschwerde gegen die Verfügung des Gemeinderats in Bezug auf die Baubewilligungspflicht. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, womit die Verfügung des Gemeinderats keine unmittelbare Wirkung entfaltet. Angesichts der zunehmend schwierigen Unterbringungssituation, aber auch mit Blick auf die juristische Auseinandersetzung werden heute Dienstag, 7. Juli 2015, deshalb die ersten Asylsuchenden in den "Sternen", Menziken, einziehen. Es handelt sich dabei um 10 bis 15 Einzelpersonen. Parallel dazu werden die Räumlichkeiten für den weiteren Bezug ab Anfang August 2015 vorbereitet.
Rasch zusätzliche Plätze statt langwierige Verfahren
Das DGS bedauert die geschilderte Entwicklung aufgrund der vom Gemeinderat herbeigeführten Rechtssituation und hätte es vorgezogen, den ursprünglichen Plänen zu folgen. Es besteht aufgrund des ungebrochenen Zustroms von Asylsuchenden jedoch nach wie vor bzw. verschärft die Notwendigkeit, rasch zusätzliche Unterbringungsplätze verfügbar zu machen. Das DGS ist in diesem Zusammenhang darauf angewiesen, dass die Lösung des drängenden Unterbringungsproblems nicht durch die Frage der Baubewilligungspflicht bzw. langwierige Rechtsverfahren blockiert wird. Die Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales, Landstatthalter Susanne Hochuli, hat Frau Gemeindeammann Annette Heuberger am Dienstagmorgen über die Situation informiert.