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Einigung zwischen Regierung und Polizeibeamtenverband :
Kompensation von Sonntagsdienst vereinbart

Nach Verhandlungen konnten die zwischen dem Verband der Kantonspolizei und dem Kanton Aargau bestehenden Differenzen über die Abgeltung von Sonn- und Feiertagsdienst einvernehmlich ausgeräumt werden. Der Regierungsrat hat eine Vereinbarung über Kompensationen gutgeheissen.

Die Mitarbeitenden der Kantonspolizei Aargau kamen bis Ende 1999 in den Genuss einer Zeitkompensation von 1 ¾ Stunden für Sonn- und Feiertagsdienste. Im Rahmen der Einführung der neuen Arbeitszeitverordnung auf den 1.1.2000 wurde diese Zeitkompensation ersatzlos gestrichen. In diesem Zusammenhang angemeldete Forderungen des Verbandes sind vom Regierungsrat unter Verweisung auf eine umfassende Neuregelung im Rahmen des neuen Personalrechts auf 1. April 2001 zurück gewiesen worden. Daraufhin verlangte der Verband der Kantonspolizei Aargau (VKA) eine Übergangslösung. Für den Fall der Ablehnung stellte er eine gerichtliche Klage in Aussicht.

Verhandlungen statt Prozess

Mit dem Ziel, einen unverhältnismässigen Rechtsstreit mit dem VKA zu vermeiden, erteilte der Regierungsrat dem Departement des Innern das Mandat für Verhandlungen mit dem VKA. An der Sitzung vom 1. November 2000 genehmigte er einen zwischen dem Verband und dem Polizeikommando ausgehandelten Vorschlag. Die nun verbindliche Lösung sieht vor, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aussendienstes für Sonn- und Feiertagsdienste in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis 31. März 2001 pauschal drei Freitage beziehen können. Die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schichtdiensten und der Kriminalpolizei können pro Sonn- und Feiertagsdienst 1 ¾ Stunden kompensieren.

Für den Aussendienst ist aufgrund der hohen Zahl von effektiven Ausfällen an Diensttagen und wegen der grosse Zahl von betroffenen Personen eine besondere Lösung getroffen worden. Die Pauschalabgeltung rechtfertigt sich auch deshalb, weil im Aussendienst in etwa alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich stark betroffen sind.

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