Die Fakten sprechen klar für Aarau und Freiburg
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Informations-Offensive im Bundeshaus
Drei Tage vor der Entscheidung im Nationalrat unterstrichen die Kantone Freiburg und Aargau am Montagabend im Bundeshaus nochmals die Standort-Vorteile der beiden Kantonshauptorte für die beiden neuen Bundesgerichte.
Am kommenden Donnerstag befindet der Nationalrat über die Standorte zweier neuer Bundesgerichte. Der Bundesrat und die Rechtskommissionen des National- und Ständerats bevorzugen Aarau für das Bundesstrafgericht und Freiburg für das Bundesverwaltungsgericht. Der Ständerat gab in einer emotionalen Debatte aus föderalistischen Überlegungen Bellinzona und St. Gallen den Vorzug.
Am Montagabend luden die Kantonsregierungen beider Kantone und die Stadtpräsidenten von Aarau und Freiburg im Bundeshaus zum Parlamentarier-Buffet. Der Aargau war durch Landammann Ernst Hasler, Landstatthalter Peter C. Beyeler, Volkswirtschaftsdirektor Kurt Wernli und Finanzdirektor Roland Brogli sowie durch den Aarauer Stadtammann Marcel Guignard vertreten. Bei Fondue, kalter Platte, Rüeblisalat und Rüeblischnitten wurden nochmals die Fakten für das Ticket Aarau/Freiburg aufgezeigt. Der Anlass stiess auf reges Interesse: Über 100 Nationalrätinnen und Nationalräte und auch einzelne Mitglieder des Ständerates, darunter die beiden Aargauer Standesvertreter Thomas Pfisterer und Maximilian Reimann, nutzten die Gelegenheit zum geselligen Gedankenaustausch.
Für Aarau spricht laut Landammann Ernst Hasler die zentrale Lage im Fadenkreuz von Zürich, Basel, Luzern und Bern. Käme das Bundesstrafgericht nach Bellinzona, würde dies Mehrkosten von 4,5 Millionen Franken pro Jahr im Personalbereich verursachen. Dazu kämen variable Kosten in unbekannter Höhe für Entschädigungen an Prozessbeteiligte. Dies ist einem Gutachten zu entnehmen, welches das Bundesamt für Justiz für die Rechtskommission des Nationalrats erarbeitet hat. Diese Kommission hat sich denn auch - gleich wie der Bundesrat - für die Lösung Aarau und Freiburg ausgesprochen.
Im Zentrum der Freiburger Argumentation steht die zweisprachige Kultur des Kantons, welche den lebendigen und gelebten Föderalismus verkörpert. Die ideale Lage Freiburgs auf der Achse zwischen den bisherigen Standorten der Beschwerdedienste und Rekurskommissionen in Lausanne und Bern ermöglicht den Mitgliedern das Bundesverwaltungsgerichts einen Verbleib am bisherigen Wohnort. Im Falle des Standorts St. Gallen seien starke Personalabgänge und entsprechende Rekrutierungskosten sowie ein wachsender Pendenzenberg zu erwarten, sagte der Freiburger Staatsratspräsident Pascal Corminboeuf.