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Deutliche Kritik an Standortvorschlägen der Nagra :
Unverständnis über fehlenden Einbezug der Kantone

Die nationale Genossenschaft zur Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) schlägt schweizweit 20 mögliche Standorte für die Oberflächenanlage eines geologischen Tiefenlagers vor. Die Kantone waren bei der Erarbeitung der Vorschläge aber nicht beteiligt und kantonale Entwicklungskonzepte wurden nicht berücksichtigt. Der Regierungsrat will grundsätzlich kein geologisches Tiefenlager im Aargau.

Gemäss den Vorgaben für den Sachplan geologische Tiefenlager hat die nationale Genossenschaft zur Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die Aufgabe, für alle sechs möglichen Standortgebiete Vorschläge für die Standorte der Oberflächenanlagen eines Tiefenlagers zu unterbreiten. Heute haben das Bundesamt für Energie (BFE) und die Nagra über die Vorschläge der Nagra informiert.

Die Suche nach geeigneten Standorten für die Lagerung von hoch- sowie schwach- und mittelaktiven Abfällen ist gemäss Kernenergiegesetz eine nationale Aufgabe. Die Federführung dieses rund 10-jährigen Prozesses liegt beim BFE. Die heute präsentierten Standortvorschläge bedeuten eine Weichenstellung. Die Kantone und Regionen waren in den Auswahlprozess nicht involviert. "Wir sind sehr überrascht über die Standortvorschläge der Nagra im Kanton Aargau; sie sind für uns nicht vollziehbar", sagt Regierungsrat Peter C. Beyeler, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU). "Kantonale Interessen und Entwicklungskonzepte sind nicht berücksichtigt worden", kritisiert Regierungsrat Beyeler. Das BVU wurde vom Regierungsrat beauftragt, im weiteren Prozess sowohl Unvereinbarkeiten mit übergeordneten Vorgaben als auch mit dem kantonalen Richtplan im weiteren Prozess aufzuzeigen.

Mit den Vorschlägen der Nagra für die Oberflächenstandorte beginnt inhaltlich die Etappe 2 des Standortwahlverfahrens. Bis im Herbst 2012 werden die betroffenen Regionen und die Kantone zu diesen Vorschlägen Stellung nehmen. Die Vorschläge der Nagra werden in jeder Standortregion von den Regionalkonferenzen diskutiert. Diese Gremien sind unter Beteiligung von Gemeinden, Bevölkerung und Organisationen speziell geschaffen worden. Ihnen steht es frei, weitere potenzielle Standortareale einzubringen. Die Fachstellen des Kantons werden sich bei Bedarf an Diskussionen in den Regionalkonferenzen beteiligen.

Der Regierungsrat will grundsätzlich kein geologisches Tiefenlager im Aargau. Der Kanton Aargau trägt bereits heute grosse Lasten für die gesamte Schweiz im Verkehrs- und Energiebereich. Oberste Priorität beim Standortentscheid muss die höchstmögliche Sicherheit für Menschen und Umwelt haben; diese ist nicht verhandelbar. Deshalb sind die weiteren Sicherheitsabklärungen des geologischen Untergrunds, welche im Moment durchgeführt werden, von grösster Wichtigkeit.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt