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Der Kanton Aargau richtet seine Kulturpolitik neu aus :
Ein kantonales Kulturkonzept soll die kulturpolitischen Ziele festlegen

Der Kanton Aargau verfügt seit 2010 über ein zeitgemässes Kulturgesetz. Der Regierungsrat beauftragt nun die Abteilung Kultur, zusammen mit dem Aargauer Kuratorium ein Kulturkonzept auszuarbeiten, welches neben einer Bestandsaufnahme auch die Ziele und Schwerpunkte der kantonalen Kulturpolitik für die Jahre 2017-2022 festlegt.

Der Kanton Aargau bietet ein attraktives Kulturangebot und ein reiches Kulturschaffen, welches massgeblich auch von privater Seite und von den Gemeinden finanziell und ideell getragen wird. Mit einem in den Förderentscheiden verwaltungsunabhängigen Kuratorium verfügt der Aargau über ein Modell der Kulturförderung, das für andere Kantone Vorbildcharakter hat.

Das 2010 eingeführte Kulturgesetz bildet das Fundament der staatlichen Kulturpolitik. Es legt die staatlichen Aufgaben in der Kulturförderung, -pflege und -vermittlung und die Rahmenbedingungen fest, innerhalb derer sich das Kulturschaffen, die Teilhabe einer breiten Bevölkerung am kulturellen Leben und die Pflege sowie die Vermittlung des reichen Kulturerbes optimal entfalten können. Insbesondere durch die Förderung kultureller Leuchttürme und in der Kulturvermittlung konnte der Aargau seit Einführung des Kulturgesetzes sein Profil als Kulturkanton stärken.

Diesen kulturellen Aufschwung gilt es angesichts der Herausforderungen und Potenziale durch eine zielgerichtete und auf die anderen Akteure abgestimmte Strategie weiter zu unterstützen. Nach fünf Jahren Praxiserfahrung lässt der Regierungsrat die Wirkung der gesetzlichen Bestimmungen überprüfen. Die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme liefern eine wichtige Grundlage für die zukünftige Ausrichtung der kantonalen Kulturpolitik.

Ein neuer Baustein in der aargauischen Kulturpolitik

Ein Kulturkonzept, wie es zahlreiche andere Kantone bereits haben, baut eine Brücke zwischen den eher abstrakten rechtlichen Grundlagen in Verfassung und Gesetz und der konkreten Praxis in den Bereichen Förderung, Pflege und Vermittlung von Kultur. Auf dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen, wie im Bereich der Digitalisierung und der demografischen Entwicklung, aber auch angesichts der finanzpolitischen Situation des Kantons, soll die bisherige Fördertätigkeit des Kantons überprüft werden. Die Ziele und Handlungsfelder für die Jahre 2017 bis 2022 sollen so ausgerichtet werden, dass die Ressourcen weiterhin nachhaltig und wirkungsorientiert eingesetzt werden können. Damit kommt der Regierungsrat der im Kulturgesetz festgeschriebenen Verpflichtung nach, die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen periodisch zu überprüfen. Das geplante Kulturkonzept, das sowohl den Wirkungsbericht als auch einen strategischen Planungsteil enthalten wird, bildet zukünftig einen wichtigen Baustein im Gebäude der aargauischen Kulturpolitik.

Das Kulturkonzept entsteht in 18 Monaten

Die vom Regierungsrat beauftragte Abteilung Kultur nimmt zusammen mit dem Aargauer Kuratorium in den kommenden Wochen die Planung zur Erarbeitung des Kulturkonzepts in Angriff. In den Planungsprozess werden die kulturellen Akteure und Interessenvertreter im Kanton in geeigneter Form einbezogen. Mit Unterstützung externer Experten soll das Kulturkonzept bis im Dezember 2016 dem Regierungsrat zum Beschluss vorgelegt und im Frühjahr 2017 dem Grossen Rat zur Kenntnis gebracht werden.

  • Departement Bildung, Kultur und Sport
  • Regierungsrat