Definitiver Arbeitstarif für die Regionalspitäler
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Regierungsrat nimmt die in Aussicht gestellte Anpassung vor
Der Regierungsrat hat den definitiven Arbeitstarif für die Aargauer Regionalspitäler beschlossen. Dies war notwendig, nachdem im Dezember 2011 erst eine vorsorgliche Baserate erlassen werden konnte. Die Arbeitstarife stellen sicher, dass die Spitäler unter der neuen Spitalfinanzierung ordentlich abrechnen können.
Fallkosten- und Tarifinformationen als Basis
Der Regierungsrat hat alle vorsorglichen Tarife auf der Basis der vorliegenden Fallkosten- und Tarifinformationen sowie für jeden Leistungserbringer festgesetzt. Bei den Regionalspitälern mussten Ende Dezember 2011 zusätzliche Berechnungen angestellt werden. Deren Arbeitstarif wurde deshalb im Rahmen des gesamten Festsetzungsverfahrens erst vorsorglich festgelegt. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Regierungsrat nun für die aargauischen Regionalspitäler, die Klinik Villa Im Park, die Klinik für Schlafmedizin und das Geburtshaus Storchenäscht einen definitiven Arbeitstarif von 9'632 Franken festgelegt und ihn um 270 Franken erhöht (https://amtsblatt.ag.ch/(öffnet in einem neuen Fenster)). Dabei handelt es sich um jene Baserate, welche die erwähnten Häuser mit den Versicherern verhandelt haben. Der Arbeitstarif bezeichnet den Betrag, der im DRG-System für einen Behandlungsfall bezahlt wird, dessen Kostengewicht 1,0 beträgt. Grundsätzlich gilt, dass die Festsetzung der Arbeitstarife ohne Präjudiz erfolgt und allfällige Differenzen zur definitiven Baserate rückwirkend ausgeglichen werden müssen. Wann die definitiven Tarife für das Jahr 2012 erwartet werden dürfen, ist offen. Dies vor dem Hintergrund, dass die Verhandlungen zum Teil noch andauern, der Preisüberwacher in der Folge seine Empfehlungen abzugeben haben wird und schliesslich verschiedene Rechtsmittel ergriffen werden können.
Anpassung Referenztarif
Als Konsequenz der Anpassung des Regionalspital-Arbeitstarifs hat der Regierungsrat auch den Referenztarif in der Akutsomatik für die ausserkantonale Hospitalisation von Aargauer Einwohnerinnen und Einwohnern neu festgelegt. Die Baserate für die Akutsomatik beträgt neu 10'020 Franken. Auch diese wird nach Vorliegen der definitiven Tarife 2012 überprüft und gegebenenfalls angepasst.