Das Kantonsstrassennetz ist innerorts 22 km länger
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Der Regierungsrat setzt die geänderte Verordnung auf den 1.1.2000 in Kraft
Die Innerortsgrenzen der Kantonsstrassen entsprechen in zahlreichen Gemeinden nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen. Deshalb hat der Regierungsrat die entsprechende Verordnung aus dem Jahre 1984 geändert und will sie auf den 1. Januar 2000 in Kraft setzen.
In den letzten 15 Jahren sind vielerorts Ueberbauungen entstanden; auch bereits bebaute Gebiete verdichteten sich in dieser Zeit. Deshalb hat das Baudepartement zusammen mit den Gemeinden die Innerortsstrecken überprüft und die Abgrenzungen den heutigen Verhältnissen angepasst. Diese Abgrenzungen sind nicht identisch mit der Geschwindigkeitssignalisation, sondern dienen der Festsetzung der Gemeindebeiträge für den Neubau, Ausbau und Unterhalt gemäss Kantonsstrassendekret.
Einzelne Gemeinden haben im Vernehmlassungsverfahren Aenderungsvorschläge eingereicht. Dem Baudepartement ist es in allen Fällen gelungen, in kooperativen Gesprächen mit den Gemeinden die geeigneten Lösungen zu finden.
Die Innerortsstrecken messen im Kanton Aargau heute 467.697 km; nach der Anpassung werden es 489.981 km sein.Die Zunahme beträgt 22.284 km (= 4.8 %). Das Baudepartement wird die geänderte Verordnung und das neue Verzeichnis der Innerortsstrecken allen Gemeinden zustellen.