Das kantonale Integrationsprogramm geht in die Verlängerung
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Botschaft an den Grossen Rat für KIP 2bis
Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Verlängerung des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) verabschiedet. Er beantragt dem Grossen Rat einen Zusatzkredit für die Jahre 2022 bis 2023 mit einem Kantonsanteil von 2,9 Millionen Franken. Die bewährte inhaltliche Ausrichtung soll grundsätzlich beibehalten und die Regionalisierung gestärkt werden.
Die aktuelle Programmperiode der Kantonalen Integrationsprogramme KIP 2 (2018–2021) würde Ende 2021 auslaufen. Der Bund und die Konferenz der Kantonsregierungen haben eine Verlängerung von KIP 2 um zwei Jahre bis Ende 2023 (KIP 2bis) vereinbart. Mit KIP 2bis beginnt keine neue Programmperiode, es handelt sich lediglich um die Fortführung des KIP 2 mit punktuellen Optimierungen. Trotzdem ist für die Verlängerungsphase 2022 bis 2023 formell eine neue Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton nötig. Zudem muss für die zwei zusätzlichen Jahre beim Grossen Rat ein Zusatzkredit beantragt werden.
Positive Resonanz im Rahmen der Anhörung
Die Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Anhörung fallen grossmehrheitlich zustimmend aus. Insbesondere die vom Kanton gesetzten inhaltlichen Schwerpunkte der Integrationsförderung für die Jahre 2022 und 2023 stossen auf breite positive Resonanz. Der Regierungsrat hat am vorgesehenen Kreditrahmen keine Anpassungen vorgenommen. Die Verlängerungsphase KIP 2bis mit wichtigen Entwicklungsprojekten wird im Hinblick auf KIP 3 ab 2024 weitere Erkenntnisse liefern, mit welchem Finanzrahmen sich der Kanton längerfristig in der Verbundaufgabe Integration engagieren wird.
Jugendliche in den Arbeitsmarkt integrieren und Gemeinden unterstützen
Inhaltliche Schwerpunkte von KIP 2bis bilden die Zielgruppe der spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Jugendliche und junge Erwachsene, die zwischen dem 16. und 25. Lebensjahr aus dem Ausland in den Kanton Aargau zuwandern, sind zu alt für die obligatorische Schule. Um ihre Ausbildung sicherzustellen, sollen diese Jugendlichen mit systematischer Information, verbesserter Beratung und sprachlicher Vorbereitung an die Regel-Bildungsangebote der Sekundarstufe II herangeführt werden.
Der zweite Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, die seit 2014 im Rahmen der Regionalen Integrationsfachstellen (RIF) aufgebaut wird. Diese Zusammenarbeit wird gestärkt und vertieft. Als Grundlage dient das neue Strategiekonzept Soziale Integration, das in einem partizipativen Prozess mit Vertretungen von Gemeinden und Akteuren der Integrationsförderung erarbeitet und zusammen mit der Botschaft KIP 2bis vom Regierungsrat genehmigt wurde. Gemeinsam mit der Gemeindeammännervereinigung (GAV) und den bisherigen Vertragsgemeinden der RIF wird das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) die Gemeinden, die noch keinem RIF angeschlossenen sind, in den nächsten Monaten über das Konzept und die Mitwirkungsmöglichkeiten informieren.
Zusatzkredit für die Verlängerungsphase
Für die Verlängerungsphase bis Ende 2023 ist ein Zusatzkredit von brutto 6,8 Millionen Franken erforderlich. Der Nettoanteil des Kantons beträgt 2,9 Millionen Franken. Damit wird der bisherige finanzielle Rahmen beibehalten.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass weiterhin gezielte Massnahmen in der Integrationsförderung erforderlich sind, um die berufliche und soziale Integration der Migrantinnen und Migranten zu unterstützen. Diese Massnahmen sind eine Investition in die nachhaltige wirtschaftliche Selbständigkeit dieser Menschen sowie das friedliche Zusammenleben in den Aargauer Gemeinden.
Botschaft GR 21.96