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Coronavirus (Covid-19) – Regierungsrat stellt dem Grossen Rat den kantonalen Corona-Bericht zur Kenntnisnahme zu :
Verschiedene Erkenntnisse aus dem Analyse- und Reflexionsprozess sind bereits in das kantonale Krisenmanagement eingeflossen – weiterer Handlungsbedarf wird überprüft

Die Coronavirus-Pandemie hatte ab März 2020 Regierungsrat, Krisenorgane und Kantonsverwaltung über zwei Jahre lang stark gefordert. Im Aargau verloren viele Hundert Menschen ihr Leben, einige Tausend Menschen litten unter schweren und mittelschweren Krankheitsverläufen mit teilweise langanhaltenden oder gar bleibenden Long-Covid-Folgen. Der Regierungsrat hatte Mitte 2020 einen Reflexions- und Analyseprozess zum kantonalen Krisenmanagement initiiert. Der daraus resultierende kantonale Corona-Bericht wurde nun – gemäss einem überwiesenen Postulat – dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme zugestellt. Verschiedene Erkenntnisse konnten bereits während der Pandemie zur Optimierung des Krisenmanagements verwendet werden, weiterer Handlungsbedarf wird mittel- und langfristig angegangen.

Der Regierungsrat würdigt im kantonalen Corona-Bericht die menschlichen Schicksale, die mit der Pandemie beziehungsweise viel Leid, Schmerzen, Ängsten und Entbehrungen verbunden waren: "Der Regierungsrat drückt den von Todesfällen betroffenen Angehörigen seine Anteilnahme aus und wünscht den nach wie vor gesundheitlich beeinträchtigten Mitmenschen vollständige Genesung."

Die Covid-19-Pandemie hat auch im Kanton Aargau die Menschen, Unternehmen und Institutionen vor ungeahnte Herausforderungen gestellt: einerseits aufgrund des plötzlichen Eintretens der Krise, ihrer teilweise rasanten Eskalation und des wellenhaften Verlaufs – und andererseits durch die lange Dauer und breite Wirkung. Allein im Kanton Aargau sind rund 960 Todesopfer zu beklagen, einige Tausend Menschen litten unter schweren Krankheitsverläufen, viele von ihnen leiden immer noch unter Long-Covid-Folgen.

Krisenmanagement orientierte sich an zentralen strategischen Grundsätzen

Die Covid-19-Pandemie betraf über einen sehr langen Zeitraum von zwei Jahren praktisch alle Lebens- beziehungsweise Politikbereiche – einige davon in besonderem Masse, so das Gesundheitswesen, das Betreuungs- und Pflegewesen, die Wirtschaft, den Bildungsbereich oder die Bereiche Sport, Kultur, Veranstaltungen, Freizeit.

Das kantonale Krisenmanagement von Regierungsrat, Kantonsverwaltung und Krisenorganen war konsequent darauf ausgerichtet, eine Überlastung beziehungsweise einen Zusammenbruch des Gesundheitswesens und der Pflege- und Betreuungseinrichtungen zu verhindern. Dabei arbeiteten Kanton und Institutionen eng zusammen, um die Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten. Neben dem Schutz der Gesundheit berücksichtigte er bei der Entscheidungsfindung auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen und ihre Folgen für Mensch und Unternehmen.

Regierungsrat dankt Bevölkerung für Solidarität und Verständnis

Die angeordneten Massnahmen erforderten von vielen Menschen grosse persönliche Opfer und solidarisches Handeln, etwa die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und vieler anderer Freiheiten. Auch Wirtschaft und Arbeitnehmende litten teil- und zeitweise stark unter den Auswirkungen und den Folgen der Covid-19-Pandemie; mit rascher und pragmatischer Härtefallhilfe konnte noch Schlimmeres verhindert werden.

Die teilweise sehr einschneidenden Massnahmen stiessen bei gewissen Minderheiten aus unterschiedlichsten Gründen auf Kritik und Ablehnung; unter anderem auch, weil die Covid-19-Pandemie oft eine diffuse, schwer fassbare Bedrohung darstellte, auf die es nicht immer sofort schlüssige Antworten gab.

Nach zwei Jahren stellt der Regierungsrat aber auch fest, dass die Gesellschaft als Ganzes an den enormen Herausforderungen nicht zerbrochen, sondern eher gewachsen ist. Der überwiegende Teil der Bevölkerung hat die zum Schutz von besonders gefährdeten Mitmenschen notwendigen Entbehrungen mit grosser Solidarität und viel Verständnis mitgetragen. Sehr viele Menschen und Institutionen haben einander unterstützt: mit Nachbarschaftshilfe, im Pflege- und Betreuungsdienst, im Schulunterricht, an der Kasse des Lebensmittelladens, mit Härtefallhilfe und so weiter. Der Regierungsrat dankt im kantonalen Corona-Bericht all diesen Menschen und Institutionen für ihren Einsatz beziehungsweise die gute Zusammenarbeit und der Bevölkerung für ihre Solidarität und ihr Verständnis. Insbesondere geht auch ein Dank an das Gesundheits- und Betreuungspersonal, das sich um Kranke und Angehörige kümmerte.

Erkenntnisse aus der Coronavirus-Pandemie als Chance nutzen

Der Regierungsrat hatte Mitte Juni 2020 die Staatskanzlei beauftragt, zusammen mit den Departementen einen kantonalen Corona-Bericht zu erarbeiten, um die Erkenntnisse aus der Covid-19-Krise als Chance für den Kanton Aargau zu nutzen. Mit dem Bericht beziehungsweise Analyse- und Reflexionsprozess werden Erfahrungen und Lehren gesichert und daraus resultierender Handlungsbedarf festgestellt.

Parallel zum kantonalen Corona-Bericht lancierte das Departement Finanzen und Ressourcen einen Analyse- und Monitoringprozess, bei dem es schwerpunktmässig um die finanziellen und aufgabenmässigen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie ging. Diese Erkenntnisse flossen und fliessen unter anderem auch in den Aufgaben- und Finanzplan und das Entwicklungsleitbild 2021–2030 ein.

Wertvolle Erkenntnisse für das kantonale Krisenmanagement gewonnen

Die Initiierung des Reflexions- und Analyseprozesses begann nach Ende der ersten Pandemie-Welle Mitte Juni 2020. So konnten bei der Bewältigung der nachfolgenden Wellen erste Erkenntnisse bereits umgesetzt werden; beispielsweise zur Struktur und Organisation des kantonalen Krisenmanagements, welches ab Sommer 2020 schwerpunktmässig über die Regelstrukturen beziehungsweise die Linienverantwortung in den Departementen erfolgte. Der Koordinations- und Steuerungsausschuss (KoStA), dem unter anderem der Landammann und der Gesundheitsdirektor angehörten, funktionierte dabei als Bindeglied zwischen der strategischen Ebene Regierungsrat und der operativen Ebene, insbesondere den Departementen und den Krisenorganen.

Flexibilisierung der Führungs- und Organisationsstrukturen im Krisenmanagement

Gewisse weitere wichtige Aspekte und Punkte werden nun im Nachgang zur Krise überprüft und bei Bedarf angepasst. Insbesondere ist eine Flexibilisierung der Führungs- und Organisationsstrukturen im Krisenmanagement, eine Klärung personeller und organisatorischer Zuständigkeiten und Kompeten-zen zwischen politischer Führung und Krisenorganen sowie eine Verbesserung des Reaktionsvermögens bei kurzfristigem, hohem Ressourcen- und Know-how-Bedarf anzustreben. Letzteres betrifft unter anderem die Information von Bevölkerung und Stakeholdern, die Lancierung von komplexen Projekten (wie Impfen, repetitives Testen, Contact Tracing) oder die Belastungsspitzen in Bewilligungs- und Kontrollprozessen für Veranstaltungen, Kurzarbeitsgesuche und so weiter.

Aufarbeitung in Form von Einzelprojekten und im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans

Das Spektrum des im kantonalen Corona-Bericht identifizierten Handlungsbedarfs reicht von der Überprüfung von Rechtsgrundlagen und Organisations- und Führungsstrukturen von Krisenorganen über die Klärung von Kompetenz- und Zuständigkeitsfragen und Know-how-Aufbau bis zur Frage der künftigen Vorhalteleistungen und Reservebildungen im Gesundheitswesen, in personeller wie materieller Hinsicht.

Die einzelnen Punkte werden von den zuständigen Instanzen der Kantonsverwaltung in den nächsten Monaten und Jahren in Form von Einzelprojekten aufbereitet, dem Regierungsrat und zuständigkeitshalber allenfalls dem Grossen Rat zur Entscheidung unterbreitet und umgesetzt.

Viele weitere Fragen, Themen und Aspekte der Coronavirus-Pandemie, insbesondere auch auf übergeordneter strategisch-politischer Ebene, werden vom Regierungsrat beziehungsweise von den zuständigen Departementen im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans und politischen Planungswerken aufbereitet werden.

Der kantonale Coronavirus-Bericht wird dem Grossen Rat zur Kenntnis zugestellt. Damit erfüllt der Regierungsrat ein vom Kantonsparlament überwiesenes Postulat der FDP-Fraktion.

Krisenorganisation kann bei Bedarf reaktiviert werden

Der Bundesrat hatte auf den 1. April 2022 die Rückkehr von der besonderen in die normale Lage beschlossen. Der Kanton hob auf diesen Zeitpunkt hin die bisherige Krisenorganisation (Koordinations- und Steuerungsausschuss, Coronastab DGS) auf. Gleichzeitig hat der Regierungsrat sichergestellt, dass diese bei einer allfälligen neuen Coronavirus-Welle wieder reaktiviert werden könnte. Zentrale Kriterien zur Beurteilung der Lage sind 7-Tage-lnzidenz; R-Wert; IPS-Patienten mit Covid-19; Belegung zertifizierte Intensivpflegeplätze.

  • Departement Bildung, Kultur und Sport
  • Departement Gesundheit und Soziales
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