Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Coronavirus (Covid-19) – 125 Millionen Franken für Unterstützung von wirtschaftlichen Härtefällen :
Regierungsrat verabschiedet Botschaft an den Grossen Rat für Finanzhilfen für Aargauer Wirtschaft, Kultur und Sport

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 125 Millionen Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie im Kanton Aargau. Die Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen erfolgt gemäss der vom Bundesrat am 25. November 2020 verabschiedeten Covid-19-Härtefallverordnung. Die unter die Härtefallregelung fallenden Unternehmen können per 3. Dezember 2020 Gesuche einreichen (siehe Hinweise unten). Im Kultur- und Sportbereich unterstützt der Kanton die betroffenen Akteure, Vereine und Institutionen bei der Beanspruchung der Bundesmassnahmen. Die Vergabe der Unterstützungsgelder erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Kommission für Aufgaben- und Finanzplanung (KAPF) die beantragte Ermächtigung zur Freigabe der Verpflichtungs- und Nachtragskredite erteilt.

"Der Regierungsrat hat sich mit den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie und insbesondere der zweiten Welle auf die Aargauer Wirtschaft auseinandergesetzt", erläutert Regierungsrat Urs Hofmann, Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI). "Aufgrund der Prognosen des Bundes, der Einschätzungen der Aargauer Wirtschafts- und Arbeitnehmerorganisationen sowie der Erkenntnisse aus vergleichbaren Kantonen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 125 Millionen Franken zur Unterstützung von stark betroffenen Unternehmen."

Volkswirtschaftsdirektor Hofmann weist darauf hin, dass es aufgrund der vielen verschiedenen Einflussfaktoren schwierig sei, eine genaue Bedarfsschätzung vorzunehmen. Der Regierungsrat gehe aber davon aus, dass mit den 125 Millionen Franken der notwendige Handlungsspielraum sichergestellt werden könne.

Der Regierungsrat werde die Situation laufend beobachten und allfälligen weiteren Handlungsbedarf unter Einbezug des Grossen Rats prüfen. Je nach Entwicklung der Gesuche und Unterstützungsleistungen schliesst der Regierungsrat eine Erhöhung des Verpflichtungskredits von 125 Millionen nicht aus.

125 Millionen Franken liegen im Rahmen des vom Grossen Rat im Juni 2020 bewilligten Verpflichtungskredites

Der Regierungsrat hatte im April 2020 in Ergänzung zu den Massnahmen des Bundes ein Massnahmenpaket zur Unterstützung der Aargauer Wirtschaft im Umfang von 300 Millionen Franken beschlossen, um wirtschaftlich gesunde Unternehmen zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Der Grosse Rat bewilligte im Juni 2020 für eine erste Etappe einen Verpflichtungskredit von 150 Millionen Franken; bisher wurden davon rund 25 Millionen Franken beansprucht.

"Der nun vom Regierungsrat zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie beantragte Verpflichtungskredit liegt damit im Rahmen dieses Parlamentsbeschlusses", so Landammann Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR).

Die im Kanton Aargau zur Unterstützung der Wirtschaft zur Verfügung stehenden Mittel von 125 Millionen Franken werden vom Bund mitfinanziert. Der Umfang der Bundesbeteiligung richtet sich nach dem Covid-19-Gesetz sowie dem von der Bundesversammlung bewilligten Verpflichtungskredit. Diese werden von den eidgenössischen Räten erst nach dem Inkrafttreten der Härtefallverordnung per 1. Dezember 2020 in der Wintersession verabschiedet. Die Bundesunterstützung für den Kanton Aargau wird voraussichtlich in der Bandbreite von 13,5 bis 46 Millionen Franken liegen.

Wirtschaftlich gesunde Unternehmen erhalten – Arbeitsplätze sichern

Die Umsetzung des neuen kantonalen Massnahmenpakets erfolgt im Rahmen der vom Bundesrat am 25. November 2020 verabschiedeten Covid-19-Härtefallverordnung. Ziel der Massnahmen ist es, wirtschaftlich gesunde Unternehmen zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Die finanzielle Unterstützung soll Unternehmen dazu dienen, dass sie nach der Covid-19-Pandemie wieder ihren gewohnten Geschäftsgang aufnehmen und langfristig weiterführen können.

Rückzahlbare Kredite und A-fonds-perdu-Beiträge

Durch Covid-19 in finanzielle Not geratene Unternehmen aus allen Branchen können beim Kanton ein Gesuch für Härtefallhilfe einreichen. Unterstützungsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 100'000 Franken deren Umsatz im Jahr 2020 weniger als 60 Prozent des Durchschnitts der Jahre 2018 und 2019 beträgt.

Das Unternehmen muss zudem seinen Sitz im Kanton Aargau haben. Die Personalkosten müssen überwiegend in der Schweiz anfallen. Der Kanton entscheidet, ob die Unterstützung in Form einer Kreditausfallgarantie des Kantons für einen Bankkredit oder eines nicht rückzahlbaren Beitrags des Kantons geschieht. Es ist auch möglich, dass diese Massnahmen kombiniert werden, dass beispielsweise ein Unternehmen sowohl eine Kreditausfallgarantie als auch einen nicht rückzahlbaren Beitrag erhält.

Sofern der Bundesrat Anpassungen der Covid-19-Härtefallverordung beschliesst, gelten diese ohne Änderung der kantonalen Verordnung auch für die Umsetzung der Härtefallmassnahmen im Kanton Aargau. Aktuell beraten die eidgenössischen Räte zum Beispiel darüber, ob das Kriterium des Mindestumsatzes von 100'000 auf 50'000 Franken gesenkt werden soll.

Härtefallgesuche können ab 3. Dezember eingereicht werden

Gesuche können vom 3. Dezember 2020 bis zum 30. April 2021 eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt wie bei den bisherigen kantonalen Wirtschaftsmassnahmen digital über die Plattform beim Hightech Zentrum. Die Bearbeitungsdauer für einfache Gesuche beträgt eine Woche, für aufwändigere Gesuche in der Regel zwei bis drei Wochen, sofern die notwendigen Angaben und Unterlagen vorliegen.

Kantonale Vorgaben für Spitäler und Kliniken zur Sicherstellung der Covid-19-Patienten-Versorgung

Vom 16. März bis 26. April 2020 hat der Bundesrat zur Bewältigung der ersten Welle der Coronavirus-Pandemie ein Behandlungsverbot für medizinisch nicht dringliche Untersuchungen, Behandlungen und Therapien verhängt.

Zur Bewältigung der zweiten Welle hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am 26. Oktober 2020 Vorgaben für die Spitäler und Kliniken zur Sicherstellung der Versorgung der Covid-19-Patienten erlassen.

Aufgrund dieser Vorgaben müssen viele Spitäler und Kliniken nicht dringliche, elektive Eingriffe auch während der zweiten Welle reduzieren. Namentlich dürfen die Akutspitäler mit Intensivstationen nur so viele Operationssäle für medizinisch nicht dringend angezeigte Eingriffe betreiben, dass sie bei steigenden Covid-19-Fallzahlen innerhalb von 48 Stunden zusätzliche Kapazitäten zur Versorgung von intensivpflichtigen Covid-19-Patienten zur Verfügung haben. Eine Erhebung des DGS hat ergeben, dass die Aargauer Akutspitäler mit Intensivstationen bereits bedeutende Reduktionen der elektiven Eingriffe vorgenommen haben.

Durch die Reduktion der elektiven Eingriffe, die Spezialbehandlung der Covid-19-Patienten und die entsprechenden Schutz- und Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) entstehen Zusatzkosten für Spitäler und Kliniken.

Regierungsrat will Aargauer Spitäler und Kliniken unterstützen

Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, dass die Spitäler und Kliniken für die angeordneten Ertragsausfälle und die Zusatzkosten während der gesamten Pandemiedauer angemessen entschädigt werden. Der Bund hat solche Entschädigungen bisher verwehrt. Derzeit liegen dem DGS Anträge vom Verband Aargauische Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen vaka und Spitex-Verband vor zur Übernahme Covid-19-bedingter Kosten.

Der Regierungsrat bereitet eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat für finanzielle Unterstützungsleistungen an die Aargauer Gesundheitsinstitutionen vor. Dabei werden unter anderem Bedarfsabklärungen ermittelt sowie ein Konzept für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel entwickelt. Es ist vorgesehen, dass die Abteilung Gesundheit die Unterstützungszahlungen im Rahmen der jährlich stattfindenden Wirtschaftlichkeitsprüfungen pro Spital analysieren und plausibilisieren wird.

Unterstützung der Aargauer Gesundheitsinstitutionen bedarf der Zustimmung des Grossen Rats

Weil es sich bei der Entschädigung der Ertragsausfälle und Zusatzkosten um eine neue Aufgabe im Sinne von § 30 Abs. 2 des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen handelt, muss vor der Beratung durch Kommission und Parlament eine Anhörung durchgeführt werden. Diese ist für die Monate Februar und März im Jahr 2021 geplant. Die Auszahlung der Entschädigungen an die Spitäler und Kliniken erfolgt nach dem Ausgabenbeschluss des Grossen Rats – voraussichtlich im Herbst 2021 – beziehungsweise nach Ablauf der Referendumsfrist.

In den ersten Monaten der Coronavirus-Krise wurden Spitex-Organisationen sowie Alters- und Pflegeheime vom Kanton mit Materiallieferungen unterstützt. Bezüglich finanzieller Unterstützung sind finanzrechtliche Fragen zu klären, da nicht der Kanton, sondern die Gemeinden für die Pflegefinanzierung verantwortlich sind.

Sämtliche Beschlüsse des Regierungsrats zur finanziellen Unterstützung der Aargauer Gesundheitsinstitutionen bedürfen der Zustimmung des Grossen Rats beziehungsweise können nur unter diesem Vorbehalt umgesetzt werden.

Kanton beteiligt sich an Finanzhilfen für Kulturunternehmen

Das Covid-19-Gesetz des Bunds sieht für Kulturunternehmen in Artikel 11 Finanzhilfen in Form von Ausfallentschädigungen sowie neu Beiträge an Transformationsprojekte als Unterstützungsmassnahmen vor. Damit können Kulturunternehmen zum einen für den finanziellen Schaden, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder auf andere Weise infolge der Umsetzung staatlicher Massnahmen entsteht, weiterhin Ausfallentschädigungen in Form von nicht rückzahlbaren Finanzhilfen beantragen. Zum anderen werden Vorhaben unterstützt, die eine strukturelle Neuausrichtung des Kulturunternehmens zum Gegenstand haben oder die Wiedergewinnung des Publikums oder die Erschliessung neuer Publikumssegmente bezwecken. Der Bund stellt dem Kanton Aargau dafür bis Ende 2021 insgesamt 8,0766 Millionen Franken zur Verfügung. Der Kanton beteiligt sich mit einem gleich hohen Betrag. Gesamthaft stehen damit im Kulturbereich rund 16,2 Millionen Franken zur Verfügung.

Kulturschaffende können neu anstelle von Ausfallentschädigungen Gesuche um finanzielle Unterstützung (sogenannte Nothilfe) beim Verein Suisseculture Sociale einreichen. Kulturvereine im Laienbereich erhalten auf Gesuch hin von den anerkannten Dachverbänden eine Entschädigung von maximal 10'000 Franken für den aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen entstehenden finanziellen Schaden.

Darlehen für professionellen und semiprofessionellen Mannschaftssport

Der Bundesrat unterstützt Klubs im Bereich des professionellen und semiprofessionellen Mannschaftssports in den Jahren 2020 und 2021 mit zinslosen Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträgen. Insgesamt stellt er dafür 350 Millionen bereit, 115 Millionen Franken davon à fonds perdu. Voraussetzung für die Gewährung der Darlehen ist, dass der beantragende Klub Sicherheiten von mindestens 25 Prozent der jeweiligen Darlehenssumme beibringt. Unter anderem können diese Sicherheiten durch Solidarbürgschaften von Kantonen und Gemeinden geleistet werden.

Im Kanton Aargau spielen in der aktuellen Saison fünf Mannschaften in Ligen, die sie gemäss der Covid-19-Verordnung Mannschaftssport zum Bezug von Darlehen berechtigen: Bei den Herren sind dies der FC Aarau, der HSC Suhr Aarau und der TV Endingen, bei den Damen der Schlittschuhclub Reinach und der Basketballclub Alte Kanti Aarau. Der Regierungsrat ist bereit, auf Gesuch der genannten Vereine hin die notwendige Solidarbürgschaft zu leisten. Aufgrund der durch die Aargauer Vereine maximal beantragbaren Darlehenssumme hat der Regierungsrat dazu einen Verpflichtungskredit im Umfang von 500'000 Franken beschlossen. Die Gesuche der Vereine werden durch das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) gewährt.

Einbezug von Grossem Rat, Wirtschaft und Arbeitnehmerorganisationen

Die Finanzbeschlüsse des Regierungsrates zur Unterstützung der Wirtschaft und der Kultur erfolgen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rates beziehungsweise der Ermächtigung zur vorzeitigen Freigabe der Verpflichtungs- und Nachtragskredite durch die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF).

Der Regierungsrat hat das Grossratspräsidium, das Grossratsbüro sowie die Präsidien der KAPF, der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) sowie der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (Kommission BKS) über das Vorgehen und den Einbezug des Grossen Rates vorinformiert. Es ist vorgesehen, dass bis Mitte Dezember die KAPF, VWA und Kommission BKS das Geschäft beraten und die KAPF die Ermächtigung zur vorzeitigen Freigabe der Kredite erteilt. Die nachträgliche Genehmigung der Kredite durch den Grossen Rat ist für Januar 2021 geplant.

"Aufgrund der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie ist die Situation für sehr viele Unternehmen äusserst schwierig" sagt Grossrat Ralf Bucher, Präsident der KAPF. "Sie sind auf baldige Unterstützung durch den Kanton angewiesen, damit Konkurse und Personalabbau im grösseren Umfang vermieden werden können. Das rasche Handeln des Regierungsrats und das gewählte Vorgehen für die Beschlüsse des Grossen Rates sind deshalb sehr zu begrüssen."

Der Regierungsrat hat auch die Aargauer Wirtschaftsverbände und Arbeitnehmerorganisationen über seine Vorschläge für die Härtefallleistungen an Unternehmen informiert und sie angehört.

Auswirkungen auf die Finanzpolitik des Kantons

Die mit dieser Vorlage verbundenen Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft, die Kultur und den Sport belasten den Finanzhaushalt des Kantons – unter Berücksichtigung der Bundesbeiträge in den Jahren 2020 und 2021 – maximal mit 120 Millionen Franken. Eine allfällige Erhöhung der beantragten Kredite zu einem späteren Zeitpunkt ist je nach weiterer Entwicklung der Covid-19-Pandemie nicht auszuschliessen.

"Der AFP 2021–2024 weist vor allem aufgrund der tieferen Steuererträge infolge der Covid-19-Pandemie Defizite auf", erklärt Finanzdirektor Markus Dieth. "Diesen Defiziten steht jedoch eine Ausgleichsreserve gegenüber, mit der nicht nur das Budget 2021, sondern auch die Planjahre ausgeglichen werden könnten. Zudem zeigt das laufende Rechnungsjahr 2020 eine positive Tendenz, so dass auch unter Berücksichtigung der Covid-19 bedingten Mehraufwände und Mindererträge mit einem Überschuss in dreistelliger Millionenhöhe gerechnet werden kann."

Damit eröffnet sich die Gelegenheit, dass der absehbare Überschuss aus der Rechnung 2020 zusätzlich in die Ausgleichsreserve eingelegt werden kann, um damit unter anderem die nicht budgetierten Mehraufwände für Unterstützungsmassnahmen in den Bereichen Wirtschaft und Kultur und in weiteren Bereichen wie dem Gesundheitswesen (Spitäler, Spitex etc.) finanzieren zu können.

Der Regierungsrat wird wie angekündigt im nächsten Frühjahr eine finanzpolitische Standortbestimmung vornehmen. Zu diesem Zeitpunkt werden wichtige neue Erkenntnisse vorliegen. "Aus heutiger Sicht lässt sich festhalten", lautet das Fazit von Finanzdirektor Markus Dieth, "dass der Kanton finanzpolitisch auf einem stabilen Fundament steht und die geplanten Unterstützungsmassnahmen aus eigener Kraft finanzierbar sind."

Hinweise

Wer kann wirtschaftliche Härtefall-Unterstützung beantragen? Wie ist das Vorgehen?

Härtefallgesuche können alle Firmen mit Sitz im Aargau einreichen, deren Lohnkosten hauptsächlich in der Schweiz anfallen und die vor dem 1. März 2020 gegründet wurden. Zudem muss der Umsatz der Jahre 2018/19 durchschnittlich mindestens 100'000 Franken betragen haben. Firmen aller Branchen können einen Antrag stellen. Ein Unternehmen muss zudem nachweisen, dass der Umsatz im Jahr 2020 wegen der behördlichen Corona-Massnahmen weniger als 60 Prozent des Durchschnitts der Jahre 2018/19 beträgt. Je nach finanzieller Lage kann der Kanton eine Ausfallgarantie für einen Bankkredit gewähren oder einen nicht rückzahlbaren Beitrag leisten. Es ist auch eine Kombination der beiden Massnahmen möglich. Gesuche können vom 3. Dezember 2020 bis zum 30. April 2021 online eingereicht werden: www.ag.ch/wirtschaftsmassnahmen.

  • Departement Finanzen und Ressourcen
  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Departement Bildung, Kultur und Sport
  • Grosser Rat
  • Regierungsrat