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Caritas begleitet Gastfamilien der Schweizerischen Flüchtlingshilfe im Aargau :
Bei selbstorganisierter privater Unterbringung bleibt die Gemeinde Ansprechpartner

Die Caritas Aargau übernimmt die Begleitung der Gastfamilien von Ukrainerinnen und Ukrainern, die über die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) im Kanton Aargau platziert wurden. Der Kantonale Sozialdienst hat mit der Caritas Aargau eine entsprechende Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die Caritas unterstützt bei Schwierigkeiten im Zusammenleben und trägt so zu einer möglichst stabilen Unterbringungssituation bei. Die Begleitung der Gastfamilien durch Caritas ist auf sechs Monate befristet.

Die Caritas führt mit neuen Gastfamilien und den Schutzsuchenden ein Erstgespräch durch. Dazu gehört der Abschluss einer Unterbringungsvereinbarung zwischen Gastfamilie und Gästen. Diese Vereinbarung ist rechtlich nicht bindend, ist aber wichtig, um eine gemeinsame Grundlage für das Zusammenleben zu schaffen. In einem zweiten Schritt wird die Caritas auch die bestehenden SFH-Gastfamilien – das sind aktuell rund 240 – kontaktieren, um den Begleitungsbedarf zu erheben und den Kontakt herzustellen. Für die Ausrichtung der Sozialhilfe ist der zuständige Gemeindesozialdienst verantwortlich.

Im Rahmen der Beratung vermittelt die Caritas Informationen, klärt Fragen, unterstützt bei Bedarf bei der interkulturellen Vermittlung oder bei der Krisenintervention. Bei der Betreuung setzt die Caritas auch auf Online Kommunikations-kanäle, um die betreuten Personen schnell und direkt zum Beispiel per Videochat zu erreichen. Am Ende der sechs Monate dauernden Begleitung findet ein Abschlussgespräch statt. Dabei kann im Ausnahmefall die Vereinbarung erneuert oder eine Umplatzierung durch die zuständige Gemeinde eingeleitet werden.

Die Begleitung durch die Caritas ist begrenzt auf von der SFH oder vom Kantonalen Sozialdienst (KSD) vermittelte private Unterbringungen. Die SFH sieht eine entsprechende Begleitung in ihrem Gastfamilienprojekt vor. Bei vermittelten – also nicht selbstorganisierten – Unterbringungen kennen sich Gastgeber und Gast nicht. Diesem Umstand trägt die Begleitung durch die Caritas Rechnung.

Diese Lösung kommt nicht zum Zug, wenn die betroffenen Personen ihre Unterkunft respektive ihre Gäste selbst ausgesucht haben oder diese von Dritten vermittelt wurden (zum Beispiel Privatunterbringung bei Verwandten und Bekannten).

Die Begleitung durch die Caritas erfolgt ergänzend zu den Aufgaben der Aufenthaltsgemeinde. Die Gemeinde ist auch weiterhin zuständig für das Ausrichten der Sozialhilfe an Schutzsuchende – sofern diese wirtschaftlich nicht selbstständig sind – oder für die Ausrichtung der Unterbringungspauschale (Fr. 9.– pro Person und Tag) für die Gastfamilien.

  • Departement Gesundheit und Soziales