Bund soll Beteiligung an Swisscom verkaufen
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Aargauer Regierung für Stärkung der unternehmerischen Freiheit
Der Bundesrat soll die Beteiligung an der Swisscom AG vollständig verkaufen. Dies fordert der Aargauer Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an das eidgenössische Finanzdepartement. Der Verkauf führe zu einer transparenten Regelung und stärke die unternehmerischen Möglichkeiten der Swisscom AG.
Der Bundesrat hat bei Kantonen, Parteien und weiteren interessierten Kreisen einen Bericht zur "Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG" in die Vernehmlassung geschickt. In seiner Antwort begrüsst der Regierungsrat das Bestreben des Bundesrates, die Beteiligung an der Swisscom AG vollständig zu verkaufen. "Die konsequente Trennung der Rollen des Bundes als Eigentümer, Regulator und Gesetzgeber führt zu einer klaren und transparenten Regelung", hält der Regierungsrat fest. Dies sei ordnungspolitisch sinnvoll und entspreche den heute geltenden Forderungen der Public Corporate Governance.
Für einen vollständigen Verkauf spreche auch, dass die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom für den Bund und damit schliesslich für den Steuerzahler ein grosses, nicht diversifiziertes Risiko sei. "Da anderweitige Instrumente zur Sicherstellung der flächendeckenden Grundversorgung bereits bestehen, ist das starke Engagement des Bundes nicht weiter gerechtfertigt", schreibt der Regierungsrat.
Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ist nach Ansicht der Regierung ein Verkauf die beste Lösung. "Die Abgabe der Bundesbeteiligung ermöglicht dem erfolgreichen Unternehmen weiterhin zu wachsen und falls sinnvoll, sich im Ausland zu engagieren oder mit anderen Grossunternehmen aus der Telekommunikationsbranche Kooperationen einzugehen."
Flankierende Massnahmen nicht nötig
Flankierende Massnahmen, wie sie vom Bundesrat im Vernehmlassungsbericht zur Diskussion gestellt werden, hält der Regierungsrat für nicht nötig. "Die heute bestehenden gesetzlichen Grundlagen für die Sicherstellung der landesweiten Grundversorgung sind ausreichend, was auch für die Zeit nach Abgabe der Bundesbeteiligung an der Swisscom der Fall sein wird." Auf die Schaffung einer Netzgesellschaft und auf flankierende Massnahmen zur Wahrung der Eigenständigkeit der Swisscom könne deshalb verzichtet werden.
Ebenso lehnt der Regierungsrat die Lancierung einer so genannten Volksaktie ab. "Die privilegierte Abgabe von Aktien an Kleinaktionäre und die damit verbundene Übertragung der Risiken auf diese Aktionärsgruppe ist nicht vereinbar mit dem Ziel, die Risiken für den Steuerzahler aus der nicht diversifizierten Beteiligung zu reduzieren." Beim Verkauf der Beteiligung des Bundes sei vielmehr auf eine gesunde Mischung von institutionellen Käufern und einer breiten Streuung in Verbindung mit einer zeitlichen Staffelung zu achten.