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Breite Zustimmung zu vorgeschlagenen Verkehrslösungen für den stark belasteten Siedlungs- und Wirtschaftsraum Suhr :
Richtplan-Festsetzung "Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr – VERAS": Botschaft des Regierungsrats zuhanden des Grossen Rats

Aufgrund der breiten Zustimmung in der öffentlichen Anhörung legt der Regierungsrat dem Grossen Rat die Richtplan-Festsetzung der "Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr – VERAS" gegenüber der Anhörungsvorlage unverändert vor. VERAS verfolgt verschiedene Ziele: Den verkehrlich stark belasteten Siedlungs- und Wirtschaftsraum Suhr entlasten, die Belastung für die Wohnbevölkerung reduzieren, das Wynental besser an die A1 anbinden sowie das Velonetz für den lokalen und regionalen Verkehr verbessern. Diese Ziele sollen mit Ergänzungen des Strassennetzes im Osten und Süden von Suhr sowie mit einer Reihe von flankierenden Massnahmen erreicht werden.

Das Verkehrsaufkommen im Raum Suhr und insbesondere im Suhrer Dorfzentrum ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Um der verkehrlichen Belastung zu begegnen und das Wynental besser an die Autobahn A1 anzubinden, hat der Kanton bereits vor Jahren Umfahrungslösungen untersucht. Seit 2001 liegt ein Projekt vor, auf dem der aktuell gültige Eintrag auf Stufe Festsetzung im Richtplan für eine Umfahrung im Osten von Suhr basiert. In der Weiterbearbeitung hat sich gezeigt, dass die Realisierbarkeit dieses Projekts aus verkehrstechnischen und baulichen Gründen nicht gegeben ist. Gleichzeitig wurde erkannt, dass eine Kombination mit einer zusätzlichen Umfahrung im Süden von Suhr die grösste Entlastungswirkung erzielt. Bereits heute ist eine Südumfahrung von Suhr auf Stufe Vororientierung im Richtplan eingetragen.

Auf dieser Basis hat der Kanton gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden Suhr, Gränichen, Ober- und Unterentfelden die Gesamtplanung "Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr – VERAS" entwickelt. Als nächster Schritt soll die VERAS mit einer neuen Umfahrung Suhr – bestehend aus den Teilen Ost und Süd – im Richtplan festgesetzt werden. Die dazugehörenden flankierenden Massnahmen im Bereich Siedlung, Mobilität und Landschaft werden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden umgesetzt.

VERAS bringt die beste verkehrliche Lösung, um folgende Ziele zu erreichen:

  • Entlastung des Siedlungs- und Wirtschaftsraums Suhr vom Durchgangsverkehr
  • Verbesserung der Anbindung des Wynentals an die Autobahn A1 und nach Aarau
  • Reduktion der Belastung für die Wohnbevölkerung
  • Aufwertung des Velonetzes für den lokalen und regionalen Verkehr
  • Minimierung des Bedarfs an wertvollem Kulturland
  • Möglichst wenig Eingriffe in den Landschaftsraum
  • Optimale Anbindung an das bestehende Kantons- und Gemeindestrassennetz

Breite Zustimmung in der öffentlichen Anhörung

Die Gesamtplanung VERAS hat in der öffentlichen Anhörung, die vom 20. März bis am 12. Juni 2020 stattgefunden hat, breite Zustimmung erfahren. Die Vorlage wird von allen teilnehmenden Behörden, Gemeinden und Regionalplanungsverbänden befürwortet. Parteien, Organisationen und Verbände unterstützen sie grösstenteils. Drei Themen wurden in der Anhörung speziell hervorgehoben: die A1-Anbindung des Wynentals, den Verbrauch an Fruchtfolgeflächen und die Umsetzung der geplanten flankierenden Massnahmen.

Zusätzlicher A1-Anschluss wird künftig hinfällig

Im Richtplan besteht im Raum Suhr der Eintrag auf Stufe Vororientierung eines Autobahnanschlusses Wynental. In der Gesamtplanung VERAS wurde die Machbarkeit eines Autobahnanschlusses zwischen Gränichen und Suhr geprüft. Untersuchungen haben gezeigt, dass ein A1-Anschluss Suhr/Wynental zu sehr hohen Verkehrsbelastungen im Zulauf – zum Beispiel vom Zentrum Aarau oder vom Raum Entfelden – zum neuen Anschluss im Raum Suhr führen würde. Die Verkehrssysteme in den Ortszenten Suhr und Gränichen können diese zusätzlichen Verkehrsbelastungen aus verkehrs- und siedlungsplanerischen Gründen nicht mehr bewältigen. Weiter ist die technische Machbarkeit eines Halb- oder Vollanschlusses in Kombination mit der Gesamtplanung VERAS nicht gewährleistet. Ein neuer A1-Anschluss wurde deshalb verworfen. Durch die strategische Ausrichtung des Bundes, die eine optimierte Anbindung der T5 an den A1-Anschluss Aarau Ost vorsieht, wird ein Anschluss im Raum Suhr künftig hinfällig. Diese Haltung hat der Regierungsrat nun bestätigt.

Flankierende Massahmen sichern

VERAS kann seine Wirkung optimal entfalten, wenn parallel dazu eine Reihe von flankierenden Massnahmen umgesetzt werden. Durch die Abstimmung mit den Planungen in den betroffenen Gemeinden wird auch die regionale Einbindung der Gesamtplanung erreicht. Die flankierenden Massnahmen werden durch Kanton und Gemeinden in den nachgelagerten Planungs- und Projektierungsverfahren weiterentwickelt. Es erfolgt zudem eine Abstimmung zwischen VERAS und dem Agglomerationsprogramm AareLand der 4. Generation. Die flankierenden Massnahmen liegen in den Bereichen Verkehrsmanagement, Strassenraumgestaltung, Fuss- und Veloverkehr sowie Siedlung und Landschaft.

Verlust an Fruchtfolgeflächen minimieren

In verschiedenen Anhörungseigaben wurde verlangt, dass der durch die Umsetzung von VERAS verursachte Verlust an Fruchtfolgeflächen (FFF) unter 3 Hektaren bleibt. Mit der aktuellen Richtplanfestsetzung resultiert ein dauerhafter FFF-Verlust von 2,73 Hektaren. Noch ungeklärt sind aber die Details zur möglichen Ausdolung des Gänstelbachs, der dabei verursachte FFF-Verlust kann erst in den nachgelagerten Planungs- und Projektierungsverfahren geklärt werden. Der Kanton geht aufgrund der Genauigkeit einer Vorstudie von 10 – 20 Prozent davon aus, dass mit der Ausdolung des Gänstelbachs für VERAS ein FFF-Verlust von über 3 Hektaren möglich ist. Er beantragt deshalb einen FFF-Verlust von 3,5 Hektaren in der Richtplanfestsetzung. Der Kanton ist bestrebt, in den nachgelagerten Planungs- und Projektierungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Gemeinden den FFF-Verlust auf ein Minimum zu reduzieren.

Aufgrund der breiten Zustimmung in der öffentlichen Anhörung legt der Regierungsrat dem Grossen Rat die Gesamtplanung VERAS gegenüber der Anhörungsvorlage unverändert vor.

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