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Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe für 2024

Dieses Jahr sind die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in den meisten Gemeinden am dritten und vierten Advent (15. und 22. Dezember 2024) vorgesehen.

Der Regierungsrat erklärt für dieses Jahr den dritten und vierten Adventssonntag (15. und 22. Dezember 2024) für bewilligungsfrei. Dabei stützt er sich auf den im Jahr 2012 gefällten und 2018 angepassten Grundsatzbeschluss für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe im Aargau.

Sechs Gemeinden mit Ausnahmeregelung

Folgende sechs Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Daten: Für Sins und Wettingen gelten der erste und vierte Adventssonntag (1. und 22. Dezember 2024) als bewilligungsfrei, für Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen der zweite und vierte Adventssonntag (8. und 22. Dezember 2024).

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