Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe 2020
Dieses Jahr sind die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in den meisten Gemeinden am dritten und vierten Advent (13. und 20. Dezember 2020).
Dieses Jahr fällt der 25. Dezember auf einen Freitag. Da der Stephanstag (26. Dezember) in den meisten Aargauer Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag ist, bleiben die Geschäfte an drei aufeinanderfolgenden Tagen (25., 26. und 27. Dezember) geschlossen. Aus diesem Grund hat ein Shopping-Center den Antrag gestellt, am Sonntag, 27. Dezember 2020, die Geschäfte öffnen zu dürfen. Dieses Gesuch wurde zum Anlass genommen, Gemeinden und Verbände zu konsultieren. Diese wurden gefragt, ob die bisherige Regelung der bewilligungsfreien Sonntage im Advent beibehalten oder stattdessen einer der zwei bewilligungsfreien Sonntage auf den 27. Dezember verlegt werden soll. Die Umfrage bei den Gemeinden und Verbänden wurde im Januar 2020 durchgeführt. Rund 80 Prozent der Gemeinden und Verbände, die an der Umfrage teilgenommen hatten, sprachen sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus.
Der Regierungsrat hat deshalb, gestützt auf den 2012 gefällten und 2018 angepassten Grundsatzbeschluss, für dieses Jahr den dritten und vierten Adventssonntag (13. und 20. Dezember 2020) für bewilligungsfrei erklärt.
Sechs Gemeinden mit Ausnahmeregelung
Folgende sechs Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Daten: Für Sins und Wettingen gelten der erste und vierte Adventssonntag (29. November und 20. Dezember 2020) als bewilligungsfrei, für Bad Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen der zweite und vierte Adventssonntag (6. und 20. Dezember).
Die Daten der Sonntagsverkäufe im Advent sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.