Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe 2020
Dieses Jahr sind die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in den meisten Gemeinden am dritten und vierten Advent.
Der Regierungsrat hat zwei Sonntage in diesem Jahr festgelegt, an denen Verkaufsgeschäfte ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen dürfen. Er berücksichtigt dabei die Anliegen der Gewerbetreibenden, der Arbeitnehmenden, der Bevölkerung und einzelner Gemeinden mit traditionellen Verkaufsanlässen in der Adventszeit.
Für dieses Jahr hat der Regierungsrat den dritten und vierten Adventssonntag (13. und 20. Dezember 2020) für bewilligungsfrei erklärt.
Sechs Gemeinden mit Ausnahmeregelung
Sechs Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Daten für die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe. Da in allen sechs Gemeinden diese Anlässe aufgrund der Covid-19-Situation abgesagt wurden, hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) eine Umfrage bei den betreffenden Gemeinden lanciert, um eventuelle Bedürfnisse für Anpassungen der Daten zu ermitteln. Die sechs Gemeinden möchten jedoch die Daten, wie bisher geplant, beibehalten.
Somit gelten folgende Ausnahmeregelungen: Für Sins und Wettingen gelten der erste und vierte Adventssonntag (29. November und 20. Dezember 2020) als bewilligungsfrei, für Bad Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen der zweite und vierte Adventssonntag (6. und 20. Dezember 2020).
Situation Covid-19
Jedes Verkaufsgeschäft muss – basierend auf der Covid-19-Verordnung besondere Lage – über ein Schutzkonzept verfügen, welches die Organisation und die Massnahmen zum Schutz vor Ansteckungen von Kundinnen und Kunden sowie Arbeitnehmenden umfasst. Für den zu erwartenden erhöhten Zustrom von Kundinnen und Kunden sind alle Verkaufsgeschäfte angehalten, die Schutzkonzepte im Hinblick auf die Sonntagsverkäufe zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Die Daten der Sonntagsverkäufe im Advent sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.