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Bevölkerung kann sich zum Flughafen Zürich äussern :
Kantonale Mitwirkung zum Richtplankapitel "Luftverkehr/Flugplätze" und nationale Mitwirkung zum SIL-Objektblatt

Der Bund startet die öffentliche Mitwirkung zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Gleichzeitig legt der Kanton Aargau das Kapitel "Luftverkehr/Flugplätze" aus der Gesamtrevision des Richtplans zur Mitwirkung auf.

Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) legt den künftigen Flugbetrieb am Flughafen Zürich fest. Nach dem Abschluss der mehrjährigen Koordinationsphase zwischen dem Bund, den betroffenen Kantonen und der Flughafen Zürich AG kann sich jetzt die Bevölkerung in einer öffentlichen Mitwirkung zum Objektblatt Zürich des SIL äussern.

Die unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und dem Kanton Aargau über den zukünftigen Flugbetrieb am Flughafen Zürich konnten im Koordinationsprozess zum SIL-Verfahren nur teilweise bereinigt werden. Der im SIL-Objektblatt vorgesehene Flugbetrieb berücksichtigt die Anliegen des Kantons Aargau nicht genügend. Deshalb legt der Regierungsrat gleichzeitig zur SIL-Mitwirkung das Kapitel "Luftverkehr/Flugplätze" aus der Gesamtrevision des kantonalen Richtplans öffentlich auf. Beide Dokumente sind behördenverbindlich und deshalb aufeinander abzustimmen.

Zwischen dem Aargauer Richtplan und dem SIL-Objektblatt bestehen insbesondere in folgenden Punkten Differenzen:

Bereits mehrfach hat der Regierungsrat klar gemacht, dass er keine Kombination der ersten Anflüge am Morgen mit den letzten Starts über das gleiche Gebiet am Abend toleriert. Die neue Abflugroute über das Surbtal kann deshalb nur akzeptiert werden, wenn auf den gekröpften Nordanflug verzichtet wird.

Der kantonale Richtplan basiert auf der Variante EDVO-S ohne gekröpften Nordanflug. Die übrigen Varianten zur Ausgestaltung eines zukünftigen Betriebsreglements wurden im Richtplankapitel nicht berücksichtigt. Damit würde bei der Einführung eines Betriebsreglements, das auf anderen Voraussetzungen beruht (z.B. Verlängerungen am Pistensystem des Flughafens Zürich), ein Verfahren zur Anpassung des Richtplans nötig.

Der Regierungsrat ist mit dem zukünftigen Nachtbetrieb (22.00 bis 6.00 Uhr) nicht einverstanden, weil ohne vorgängige Abstimmung eine grössere Anzahl schwerer und damit lauterer Maschinen eingeplant worden ist, die bei den Starts nach Norden stärker als bisher nach links in Richtung Aargau abdrehen sollen.

Gemäss SIL-Objektblatt reicht die Abgrenzungslinie (maximal zulässige Ausdehnung der Immissionsgrenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung) bis in den Kanton Aargau. Sie ist jedoch nicht in den kantonalen Richtplan übernommen worden, weil deren Verlauf im Aargau vom zukünftigen Flugbetrieb während den Nachtstunden bestimmt wird, mit dem der Regierungsrat nicht einverstanden ist.

Für den Kanton Aargau ist die Sicherheit der Kernanlagen auch hinsichtlich eines Flugzeugabsturzes von besonderer Bedeutung. Gemäss der Weisung des BAZL müssen Flugzeuge im Instrumentenflug in einem Umkreis von 1,5 Kilometer um Kernanlagen eine Flughöhe von mindestens 1'000 Meter einhalten, damit die vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) spezifizierte Sicherheit der Kernkraftwerke gegen einen Flugzeugabsturz gewährleistet ist. Da die Wahrscheinlichkeit eines Flugzeugabsturzes mit der Anzahl der Überflüge zunimmt, wird im kantonalen Richtplan die Bedingung aufgenommen, dass intensiv benutzte Flugrouten nicht direkt über die Kernkraftwerke Beznau I und II geführt werden dürfen. Demgegenüber wird im Rahmen des SIL-Prozesses die Anflugroute für den gekröpften Nordanflug über die Kernkraftanlagen in der Beznau und in Würenlingen in Richtung Nordgrenze geführt.

Der Kanton Aargau befürwortet den Flughafen Zürich mit seinen attraktiven interkontinentalen Direktverbindungen. Bei der Ausgestaltung des Flugbetriebs muss aber mehr Rücksicht auf die Anliegen der anwohnenden Bevölkerung genommen werden.

Öffentliche Mitwirkung

Die Entwürfe des SIL-Objektblatts und des Richtplankapitels "Luftverkehr/Flugplätze" liegen vom 23. August bis 29. Oktober 2010 öffentlich auf und können auf den Verwaltungen der Gemeinden Baden, Brugg, Ehrendingen, Fisibach, Lengnau, Schneisingen, Siglistorf, Wettingen, Widen und Würenlos sowie beim Departement für Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) in Aarau eingesehen oder unter www.ag.ch/flugverkehr heruntergeladen werden. Zu beiden Planungen können sich die Bevölkerung sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts äussern.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat